Mosambik: Häusliche Gewalt darf nicht straflos bleiben

Beitragsbild: © Bridget Corke

Der Angreifer der Feministin Josina Machel war der Anwendung physischer und psychischer Gewalt schuldig gesprochen worden. Am 12. Juni 2020 hob die zweite Berufungskammer des Strafgerichts in Maputo den Schuldspruch jedoch auf. Am 5. August legte Josina Machel gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein. Nun muss der Oberste Gerichtshof entscheiden.

Hier findet ihr weitere Informationen und könnt euch direkt online für Josina Machel einsetzen. Ein portugiesischer Appellbrief an die Justizministerin von Mosambik kann hier heruntergeladen werden, die deutsche Übersetzung hier. Ein Versand per Post ist wieder möglich.

15. Oktober 2020