Guinea

Stand: Dezember 2022

Guinea ist ein frankophoner Staat an der westafrikanischen Küste mit ca. 13 Mio. Einwohner*innen. Derzeit befindet sich das Land in einer Übergangsphase, nachdem es am 5. September 2021 einen Staatsstreich gab.

Zu den größten menschenrechtlichen Problemen in Guinea gehört die rechtswidrige Gewalt durch Sicherheitskräfte. Dadurch sind in den letzten Jahren Dutzende Menschen ums Leben gekommen. Zudem ist die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Weitere zentrale Probleme sind sexualisierte Gewalt, Straflosigkeit und unmenschliche Haftbedingungen.

Politischer Hintergrund

Von 1984 bis 2008 wurde Guinea diktatorisch von Lansana Conté regiert, der bei fadenscheiniger demokratischer Fassade seine Regierung auf Gewalt gründete. Nach dem Tod Contés im Dezember 2008 putschte Kapitän Moussa Dadis Camara und ernannte sich selbst zum Staatschef. Ein Jahr später wurde er bei einem Attentat verletzt und floh nach Marokko.

Im Juni 2010 führte eine Übergangsregierung unter Sékouba Konaté schließlich demokratische Präsidentschaftswahlen durch, bei denen Alpha Condé, der lange Zeit im Exil gelebt hatte, zum Präsidenten gewählt wurde. 2015 wurde er wiedergewählt.

Im Oktober 2020 wurden erneut Präsidentschaftswahlen abgehalten, die Alpha Condé ebenfalls für sich entschied, nachdem er sich durch eine Verfassungsänderung eine dritte Amtszeit ermöglicht hatte. Die Lage war bereits im Vorfeld der Wahl extrem angespannt und es kam immer wieder zu Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, zu exzessiver Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte und zu willkürlichen Verhaftungen.

Am 5. September 2021 gab es einen Staatsstreich in Guinea. Angehörige des guineischen Militärs – Mitglieder des sogenannten „Nationalen Komitees zum Zusammenschluss und zur Entwicklung“ (Comité national du rassemblement et du développement – CNRD) ergriffen die Macht. Der Chef der Militärregierung, General Mamady Doumbouya, kündigte im Oktober 2022 an, dass die Übergangsphase zur Rückkehr zu einer zivilen Regierung ab dem 1.1.2023 zwei Jahre dauern soll.

Nach anfänglichen positiven menschenrechtlichen Entwicklungen unter der Übergangsregierung, zum Beispiel der Freilassung politischer Gefangener, ist Amnesty International aktuell besorgt über Menschenrechtsverletzungen, insbesondere über das geltende Demonstrationsverbot.

Menschenrechte

Presse-, und Meinungs- und Versammlungsfreiheit

In Guinea werden Aktivist*innen, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Personen, die von der Regierung abweichende Meinungen vertreten, in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt.

Im Mai 2022 untersagte die Übergangsregierung alle Demonstrationen im öffentlichen Raum, die den sozialen Frieden oder den Zeitplan für die Übergangsphase stören könnten, obwohl das Recht, sich friedlich zu versammeln, in internationalen Verträgen, der guineischen Verfassung und der Übergangscharta verankert ist.

Trotz des Verbots organisierte das Bündnis Front National pour la Défense de la Constitution (FNDC) am 28. Juli 2022 eine Demonstration, um gegen die Einseitigkeit zu protestieren, mit der die Behörden nach dem Staatsstreich im September 2021 den politischen Übergang handhabten. Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt gegen die Demonstrierenden ein, die nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machten (s. nächster Abschnitt).

Die Aktivisten Oumar Sylla, Ibrahima Diallo und Saïkou Yaya Barry wurden am 30. Juli 2022 von den Behörden in Guinea allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung festgenommen. Oumar Sylla und Ibrahima Diallo befinden sich noch immer im Gefängnis in Conakry, wo sie auf ihren Prozess wegen des Aufrufs zu einem Protest am 28. Juli warten. Saïkou Yaya Barry wurde am 12. Oktober vorläufig und unter Auflagen freigelassen und nach Tunis gebracht, nachdem sich sein Gesundheitszustand in der Haft verschlechtert hatte.

Im Sommer 2022 wurde auch der leitende Redakteur der Informationsseite „Mosaïque“, Mohamed Bangoura, im Generalstab der guineischen Armee vorgeladen, nachdem er einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem er die Armee für das Verschwinden eines mit Schmerzmitteln beladenen Medikamenten-Transporters verantwortlich machte. Ein weiterer Journalist, Mamoudou Boulère Diallo von „Espace TV“ wurde von Soldaten physisch angegriffen.

Amnesty International weist darauf hin, dass guineische Staatsangehörige nach den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes das Recht haben, ihre Meinung durch friedliche Proteste zu äußern. Wie das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte am 30. Mai 2022 erklärte, stellt das von den Behörden erlassene Demonstrationsverbot einen Verstoß gegen Guineas menschenrechtliche Verpflichtungen dar.

Im August 2022 erklärte die Übergangsregierung die Auflösung des FNDC. Amnesty International ist überrascht über die Einschätzung des FNDC als gewalttätige Bewegung, die zum Hass aufstachele. Nach Beobachtungen von Amnesty International waren die unlängst durch den FNDC organisierten Demonstrationen friedlich. Vielmehr wurde von Seiten der Sicherheitskräfte exzessive Gewalt angewendet und Demonstrationen wurden unterdrückt.

Rechtswidrige Gewalt durch Sicherheitskräfte

Rechtswidrige Gewalt durch Sicherheitskräfte, die in den allermeisten Fällen straflos bleibt, ist eines der schwerwiegendsten Menschenrechtsprobleme in Guinea.

Bei Demonstrationen am 28. und 29. Juli 2022 in Conakry setzten Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt ein. Dabei kamen fünf Personen ums Leben und mindestens drei erlitten Schussverletzungen.

Auch unter der früheren Regierung kam es zu willkürlichen Inhaftierungen und zum systematischen Einsatz exzessiver Gewalt gegen Protestierende. Der Bericht „Marcher et Mourir. Urgence de justice pour les victimes de répression des manifestations en Guinée“ zeigt, wie zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 systematisch Gewalt eingesetzt wurde, um Proteste zu unterdrücken. Dabei sind mindestens 50 Personen ums Leben gekommen und ca. 200 verletzt worden, von denen einige immer noch unter den schweren Folgen leiden.

Der Bericht zeigt auch, dass die Zentraldirektion der Kriminalpolizei DCPJ Aufklärungs-, Überwachungs- und Beschattungsmittel gegen Oppositionelle einsetzte, die sie durch die Unterstützung und Ausbildung der Europäischen Union erlangt hat und die eigentlich im Kampf gegen den Terror genutzt werden sollten.

Amnesty International dokumentierte ebenfalls, dass nach der Wahl am 18. Oktober 2020 mindestens 16 Personen durch Schussverletzungen ums Leben kamen und zahlreiche weitere verletzt wurden. Ein 62-jähriger Mann erlag zudem mutmaßlich den Folgen von Folter. Darüber hinaus wurden nach der Präsidentschaftswahl hunderte weitere Personen bei Demonstrationen oder bei Polizeieinsätzen in Vierteln mit einer hohen Zustimmung für die Opposition festgenommen. Zum Teil sind Wohnungen und Privateigentum zerstört worden.

Am 25.6.2019 hat die Nationalversammlung Guineas ein Gesetz erlassen, das Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte in verschiedenen Fällen rechtfertigt. Zwar soll laut dem Gesetz nur dann Gewalt angewendet werden, wenn dies notwendig und angemessen ist, jedoch wird nicht deutlich gemacht, dass nur dann von Schusswaffen Gebrauch gemacht werden darf, wenn die Gefahr besteht, dass Personen getötet oder schwer verletzt werden, wie es in internationalen und afrikanischen Menschenrechtsstandards vorgesehen ist. Weiterführende Informationen zu dem Gesetz findet ihr hier.

Ein Fall, mit dem sich Amnesty International seit vielen Jahren befasst, ist die Ermordung von Thierno Sadou Diallo am 7. Mai 2015 durch Sicherheitskräfte. Nun kämpft seine Frau Aissatou Lamarana Diallo dafür, dass der Tod ihres Mannes aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Hier findet ihr Informationen, wie ihr sie unterstützen könnt.

Sexualisierte Gewalt

Lange Zeit war sexualisierte Gewalt in Guinea ein Tabuthema, doch in den letzten Jahren rückt das Thema immer mehr in die Öffentlichkeit. Im November 2021 sorgte ein Fall für besonders großes Aufsehen: M’Mah Sylla wurde mutmaßlich von Ärzten in einer nicht zugelassenen Klinik in Conakry vergewaltigt, als sie sich behandeln lassen wollte. Als sie daraufhin schwanger wurde, wollte sie das Kind in derselben Klinik abtreiben lassen. Dabei sei sie erneut vergewaltigt und so schwer verletzt worden, dass sie trotz sieben chirurgischer Eingriffe Ende November 2021 verstarb. Zahlreiche Frauen demonstrierten daraufhin in verschiedenen guineischen Städten, um Gerechtigkeit für die Überlebende von Vergewaltigung zu fordern.

Der im September 2022 veröffentlichte Bericht „Shame must change sides: Ensuring rights and justice for victims of sexual violence in Guinea“ befasst sich ebenfalls mit dem Thema sexualisierte Gewalt. Folgende zentrale Ergebnisse gehen aus dem Bericht hervor:

Die Mehrheit der Fälle ereignet sich innerhalb der Familie oder der Nachbarschaft. Sexualisierte Gewalt wird durch patriarchale Gesellschaftsstrukturen sowie religiöse und traditionelle Instanzen begünstigt. Diese stehen zum Teil über den staatlichen Gesetzen. Die Überlebenden werden häufig für die Vergewaltigung verantwortlich gemacht, da sie es aufgrund ihres Kleidungsstils „herausgefordert hätten“ oder weil sie sich an einem bestimmten Ort aufhielten. Deshalb schweigen viele Überlebende.

Die medizinische und psychologische Versorgung ist häufig aufgrund mangelnder finanzieller Mittel unzureichend und das Gesundheitssystem nicht zugänglich oder von schlechter Qualität, insbesondere außerhalb der Hauptstadt. So gibt es in der Region Mamou für fast eine Millionen Einwohner*innen nur einen Gynäkologen. Es gibt keine funktionierende Hotline, die Überlebenden Beratung bietet. Beratungszentren entstehen langsam, sind jedoch noch nicht in ausreichender Zahl vorhanden.

Der Zugang zur Justiz ist eingeschränkt. Traditionelle Instanzen drängen zum Teil auf eine außergerichtliche Klärung. Reichen Überlebende Klage ein, werden sie häufig bedroht und es wird Druck auf sie ausgeübt, auch innerhalb der Familie. Außerdem haben viele Betroffene Angst, aufgrund der Stigmatisierung nicht mehr verheiratet werden zu können.

Die zuständigen Stellen innerhalb der Polizei und der Gendarmerie werden ebenfalls häufig kritisiert – die Probleme sind teils auf mangelnde Mittel, teils auf unangemessenes Verhalten zurückzuführen. Der Zugang zur Gerichtsmedizin ist stark eingeschränkt und häufig nur in der Hauptstadt gegeben. Für die Bevölkerung von ca. 13 Mio. Einwohner*innen gibt es nur ungefähr 15 Gerichtsmediziner*innen. Die Rechtskosten stellen aufgrund mangelnder Beihilfe ebenfalls eine Hürde dar. Schließlich sind die Verfahren häufig lang und die Urteile zum Teil unangemessen angesichts der Schwere der Straftaten.

Seit 2015 haben die guineischen Behörden Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt, insbesondere gegen Vergewaltigungen, ergriffen. Der rechtliche Rahmen wurde gestärkt, Sensibilisierungskampagnen und Schulungen durchgeführt und die Bearbeitung der Fälle durch eine Justizreform beschleunigt. Innerhalb der Gendarmerie wurde eine Sonderbrigade zum Schutz gefährdeter Personen (BSPPV) eingerichtet. Die Übergangsregierung hat sich verpflichtet, wirksam gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.

Trotz dieser Anstrengungen zeigt der Bericht, dass Guinea seinen internationalen Verpflichtungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt, zum Schutz der Betroffenen und im Kampf gegen die Straflosigkeit nicht ausreichend nachkommt.

Hier erfahrt ihr, wie ihr euch gegen sexualisierte Gewalt in Guinea einsetzen könnt.

Straflosigkeit

Seit 2010 wurden nach Informationen von Amnesty International Sicherheitskräfte nur in einem Fall für den Einsatz exzessiver Gewalt bei Demonstrationen zur Verantwortung gezogen: Im Februar 2019 wurde ein Polizeihauptmann für die Tötung eines Demonstranten im Jahr 2016 verurteilt.

Massaker vom 28. September 2009  

Am 28. September 2009 rief eine Koalition aus politischen Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu einer friedlichen Demonstration im Stadion von Conakry auf, um gegen die autoritäre Regierung des damaligen Präsidenten Camara und seine Kandidatur bei den für Januar 2010 angesetzten Präsidentschaftswahlen zu protestieren. Die Sicherheitskräfte beendeten diese Demonstration gewaltsam. Mehr als 150 Personen wurden dabei außergerichtlich hingerichtet, über 1500 verletzt, und viele Frauen öffentlich vergewaltigt.

Seitdem setzt sich Amnesty International für Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Angehörigen ein. Im September 2022 – 13 Jahre nach dem Massaker – wurde der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter eröffnet.  Der Prozessauftakt ist ein erster Schritt, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen. Damit tatsächlich Gerechtigkeit walten kann, muss nun sichergestellt werden, dass die Taten vollständig aufgeklärt werden und allen Angeklagten in ihrer Anwesenheit ein faires Verfahren gemacht wird. Die guineischen Behörden müssen auch die Sicherheit der Betroffenen, der Zeug*innen und anderer gefährdeter Personen gewährleisten. Außerdem ruft Amnesty International die internationalen Partner Guineas auf, zu einem Fonds für die Entschädigung der Opfer beizutragen.

Haftbedingungen

Die Gefängnisse in Guinea sind stark überbelegt und die Haftbedingungen sind häufig unmenschlich. Sie entsprechen bei weitem nicht den internationalen Mindeststandards, die beispielsweise in den sogenannten Robben-Island-Leitlinien der Afrikanischen Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker verankert sind. Im Zentralgefängnis von Conakry, das eigentlich nur für ca. 300 Insassen ausgelegt ist, waren Anfang 2021 fast 2000 Personen inhaftiert, für die nur ein Arzt zuständig war. Die Versorgung der Gefangenen ist unzureichend und es kommt zu Todesfällen aufgrund von Mangelernährung und Infektionskrankheiten. Darüber hinaus wurden Fälle von Folter und andere Arten von Misshandlung festgestellt.

In nur zwei Monaten – von Mitte November 2020 bis Mitte Januar 2021 – kamen mindestens vier Personen in Untersuchungshaft im Zentralgefängnis von Conakry ums Leben, davon drei Mitglieder oder Sympathisant*innen der oppositionellen UFDG. Sie wurden 2020 im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Verfassungsreferendum und die Wahlergebnisse inhaftiert. Ihnen wurde ein natürlicher Tod bescheinigt, ohne dass weitreichendere Untersuchungen unternommen wurden.

Alle Personen in Untersuchungshaft müssen Zugang zu einem Anwalt erhalten und ihr im Völkerrecht verankerter Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung bis zu Prozessbeginn muss geachtet werden.

LGBTI

Homosexuelle Handlungen sind sowohl unter Männern als auch unter Frauen in Guinea illegal und werden mit Haft von sechs Monaten bis maximal drei Jahren bestraft. Offiziell gaben die Behörden bei der universellen, regelmäßigen Überprüfung 2015 an, das Gesetz werde nicht angewendet. Es wurden jedoch in den vergangenen Jahren mindestens fünf Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung festgenommen.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI) werden in Guinea häufig stigmatisiert und bedroht und Hassverbrechen sind keine Seltenheit.

Todesstrafe

Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzes im Oktober 2016 wurde die Todesstrafe im allgemeinen Recht abgeschafft, bestand jedoch im Militärrecht weiterhin fort. Im Juni 2017 verabschiedete die Nationalversammlung schließlich ein neues Militärstrafrecht, mit dem die Todesstrafe in Guinea endgültig abgeschafft wurde.

Amnesty International fordert die Regierung Guineas auf,

  • das Demonstrationsverbot aufzuheben und das Recht, sich friedlich zu versammeln, zu wahren;
  • willkürlich festgenommene Oppositionelle und Aktivist*innen freizulassen und keine weiteren Personen festzunehmen, die lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen;
  • umfassende Ermittlungen zu den Vorwürfen der exzessiven Gewaltanwendung und der Folter einzuleiten und ggf. die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
  • ihre Anstrengungen zur Prävention sexualisierter Gewalt deutlich zu verstärken und den Zugang zu medizinischer Versorgung von Betroffenen zu verbessern;
  • die Todesfälle von Inhaftierten vollständig aufzuklären und die Haftbedingungen zu verbessern.

Hier findet ihr weitere Artikel und Berichte von Amnesty International zur Menschenrechtslage in Guinea.

27. Dezember 2022