Côte d’Ivoire

Staatsoberhaupt: Alassane Dramane Ouattara
Regierungschef: Amadou Gon Coulibaly
Präsidentschaftswahlen: Oktober 2020

Seit dem Auftreten politischer Spannungen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2020, schränken Behörden das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung immer wieder ein. Sicherheitskräfte wenden ungestraft übermäßige Gewalt gegen friedliche Demonstrant_innen an. Politische Aktivist_innen, Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen werden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Neue Gesetze verhängen weitreichende Einschränkungen der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Frauen.

HINTERGRUND
Am 23. Dezember 2019, als Guillaume Soro, der ehemalige Premierminister, nach mehrmonatigem Auslandsaufenthalt nach Abidjan zurückkehrte, um seine Kampagne für die Präsidentschaftswahlen 2020 zu beginnen, kündigte die Staatsanwaltschaft in einer Erklärung einen Haftbefehl gegen ihn an. Ihm wurde vorgeworfen, versucht zu haben, die Autorität des Staates und die territoriale Integrität zu untergraben. In einem separaten Fall wurde er auch wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, Verschleierung veruntreuter öffentlicher Gelder und Geldwäsche angeklagt. Bis Dezember 2019 war er nicht nach Côte d’Ivoire zurückgekehrt.
Politische Spannungen, auch unter den ehemaligen Verbündeten des amtierenden Präsidenten Alassane Ouattara und des ehemaligen Präsidenten Henri Konan Bédié, nehmen im Rahmen der Präsidentschaftswahlen zu. Diese Vorfälle sind Gründe für die Proteste der unzufriedenen Bevölkerung.

INTERNATIONALE ÜBERPRÜFUNG
Im Mai erhielt Côte d’Ivoire im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung der Vereinten Nationen Empfehlungen im Umgang mit Folter, Haftbedingungen, Straffreiheit, dem Recht auf freie Meinungsäußerung und friedlichen Versammlungen. Sklaverei, Folter, Vergewaltigung und häusliche Gewalt sollen künftig unter Strafe gestellt werden. Einige Definitionen blieben jedoch hinter den internationalen Standards zurück, insbesondere für Folter, Vergewaltigung und häusliche Gewalt.
Côte d’Ivoire lehnte ausdrücklich Empfehlungen ab, die darauf abzielten, LGBTI-Personen vor Gewalt zu schützen und Verleumdung und Beleidigungen gegen das Staatsoberhaupt zu entkriminalisieren. Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) äußerte im Juli 2019 seine Besorgnis über Straffreiheit, das Fehlen einer Definition von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt im Strafgesetzbuch und das Versäumnis, ein umfassendes Gesetz zu verabschieden, das alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt abdeckt. Das Strafgesetzbuch entfernte den ausdrücklichen Verweis darauf, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen als erschwerende Umstände für den Straftatbestand der öffentlichen Unsittlichkeit gelten, bezog sich aber auf undefinierte “unnatürliche Handlungen”, “die gegen die guten Sitten oder die moralische Empfindlichkeit verstoßen”. Es schuf auch zusätzliche, zu weit gefasste Straftatbestände, die das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung weiter untergraben können, wie z.B. die “Äußerung von Beleidigungen” im Internet und die “Veröffentlichung von Daten, die die öffentliche Ordnung untergraben können”.
Das am 26. Juni verabschiedete Heiratsgesetz legt das Mindestheiratsalter auf 18 Jahre fest und erlaubt beiden Ehepartnern die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens. Es nennt jedoch “die körperliche Unfähigkeit, die Ehe zu vollziehen” und “die Unmöglichkeit, sich fortzupflanzen” als Gründe für die Annullierung der Ehe. Frauen müssen nach der Auflösung ihrer Ehe 300 Tage warten, bevor sie wieder heiraten können.

RECHTLICHE, VERFASSUNGSRECHTLICHE ODER INSTITUTIONELLE ENTWICKLUNGEN
Am 29. April 2020 erfuhr Amnesty International, dass der ivorische Staat Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht entzogen hat, Fälle direkt vor den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker in Arusha zu bringen. Dies gaben die ivorischen Behörden in einer Pressemitteilung bekannt. Côte d’Ivoire ist damit das vierte afrikanische Land und das zweite in Westafrika, das Einzelpersonen und NGOs das Recht entzieht, Beschwerden beim Afrikanischen Gerichtshof einzureichen.Dieser Rückzug wird Einzelpersonen und NGOs in Côte d’Ivoire eines wertvollen Rechtsmittels berauben, wenn ihre Rechte verletzt werden und sie es versäumt haben, vor den Gerichten ihres eigenen Landes Gerechtigkeit zu erlangen. Dieser Rückzug ist auch ein weiterer Frontalangriff auf das regionale System zum Schutz der Menschenrechte.
Einige afrikanische Staaten, darunter Côte d’Ivoire, verabschiedeten im Juni 2019 ein neues Strafgesetzbuch, um die Aktivitäten von Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen und Oppositionellen einzuschränken. Es sind Bestimmungen enthalten, die eine Gefahr für das Recht auf Meinungsfreiheit darstellen. So ist künftig unter anderem die Beleidigung des Staatsoberhauptes und die “Veröffentlichung von Daten, die eine mögliche Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen” strafbar.

MEINUNGSFREIHEIT
Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Aktivist_innen und Oppositionelle sahen sich weiterhin mit willkürlichen Verhaftungen, Inhaftierungen und Abschiebungen wegen der Äußerung ihrer Meinung, was zu Meinungsverschiedenheiten führte, konfrontiert.
Am 24. Dezember 2019 wurde Alain Lobognon, ein Oppositioneller, in der Hauptstadt Abidjan festgenommen und beschuldigt, “falsche Nachrichten veröffentlicht” und damit “die öffentliche Ordnung und die Autorität des Staates untergraben” zu haben. Er befindet sich seit dem im Gefängnis von Agboville und benötigt dringend medizinische Versorgung.
Alain Lobognon leidet unter Bluthochdruck und musste 2019 operiert werden. Am 23. März 2020 zeigte er Malaria-Symptome. In einem Brief, den sein Rechtsbeistand und seine Frau verfasst haben, werden die schlechten Haftbedingungen für seinen derzeitigen schlechten Gesundheitszustand verantwortlich gemacht. In seiner Zelle wimmelt es von Moskitos und Insekten, da das Dach der Zelle aus einem Gitterrost besteht. Als Oppositionsmitglied fürchtet Alain Lobognon um sein Leben und hat um unabhängiges Ärztepersonal gebeten. Die Behörden hatten jedoch alle Gefängnisbesuche vom 18. März bis 16. April ausgesetzt, um die Ausbreitung der durch das Coronavirus ausgelösten Krankheit COVID-19 zu verhindern. Daher konnte Alain Lobognon weder Besuch von seinem Arzt noch von seiner Familie erhalten. Im April 2020 gab es zu Lobognons Fall eine Urgent Action.
Zwischen dem 23. und 31. Dezember 2019 wurden mindestens 17 Angehörige und Anhänger von Guillaume Soro verhaftet und inhaftiert. 13 von ihnen, darunter fünf Parlamentarier, wurden im Anschluss an eine Pressekonferenz, die sie im Zusammenhang mit der Umleitung der Flucht von Guillaume Soro abgehalten hatten, angeklagt, “falsche Nachrichten veröffentlicht und damit die öffentliche Ordnung und die Autorität des Staates untergraben zu haben”.
Nathalie Yamb, Mitglied der Oppositionspartei Lider, wurde am 2. Dezember 2019 in die Schweiz abgeschoben, weil sie sich an “Aktivitäten beteiligt hatte, die die nationalen Interessen untergraben”. Sie wurde 10 Stunden lang inhaftiert, hatte keinen angemessenen Zugang zu einem Anwalt, bekam den Ausweisungsbefehl nicht ausgehändigt und konnte ihre Papiere und Medikamente nicht abholen. Sie ist Schweizerin und Kamerunerin.
Weitere Vorfälle dieser Art ereigneten sich im Jahr 2019.

VERSAMMLUNGSFREIHEIT
Friedliche Demonstrationen wurden unter Anwendung übermäßiger Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte aufgelöst. Am 4. Oktober 2019 töteten die Sicherheitskräfte einen Menschen und verletzten eine Vielzahl an weiteren Menschen als sie in Djébonoua gegen die Verhaftung eines Oppositionspolitikers das Feuer auf Demonstranten eröffneten.

COVID-19
Seit dem 22. März 2020 sind sämtliche Land-, See- und Luftgrenzen von Côte d’Ivoire für den Personenverkehr geschlossen. Ab dem 1. Juli 2020 ist die Luftgrenze für Passagierflüge wieder geöffnet. Bei Einreise ist mit Quarantänemaßnahmen und Gesundheitskontrollen zu rechnen.  Am 23. März 2020 wurde der nationale Notstand ausgerufen und seitdem regelmäßig verlängert. Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes eingeschränkt. Es gelten Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten und Versammlungen.
Laut der Johns Hopkins Universität verzeichnet die Côte d’Ivoire (03. Juli 2020) 9.992 bestätigte Fälle und 68 Todesfälle aufgrund von Covid-19.

HAFTBEDINGUNGEN
Die Gefängnisse in Côte d’Ivoire sind nach wie vor stark überfüllt, und die Bedingungen sind unmenschlich, was zu einer hohen Zahl von Todesfällen in der Haft führt. Im Januar 2020 waren in Côte d’Ivoire 21.326 Personen in 34 Gefängnissen mit einer Gesamtkapazität von nur 8.639 Haftplätzen inhaftiert, über 31% befanden sich in Untersuchungshaft. Im MACA, das über eine Kapazität von 1.500 Gefangenen verfügt, wurden 7.782 Personen inhaftiert, 66% davon in Untersuchungshaft.
Die Behörden verweigerten Amnesty International trotz mehrfacher Anträge weiterhin den ungehinderten Zugang zu den Haftanstalten.
Im April 2020 gab es eine Aktion zum Schutz von Gefangenen vor Covid-19. Die Lebensbedingungen in den Gefängnissen sind schrecklich, meist unhygienisch und die Gefangenen leben oft unter erbärmlichen Bedingungen. Das Gesundheitssystem in den Gefängnissen ist äußerst schlecht. Medikamente sind eine knappe Ressource und der Zugang zu Ärzten oder Krankenschwestern ist schwierig. Während der Coronavirus-Pandemie sind Gefangene besonders anfällig für das Virus und gehören damit zu gefährdeten Personen. Es gibt bereits Hunderte COVID-19-Fälle in Gefängnissen in Subsahara-Afrika. COVID-19 fordert die Staaten, Probleme mit ihrem Haftanstaltssystem rasch zu lösen, um zu vermeiden, dass Haftanstalten zu Epizentren des Ausbruchs werden.
Länder wie Côte d’Ivoire haben bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um Platz in den Gefängnissen zu schaffen. Die meisten dieser Maßnahmen sind jedoch noch unzureichend. Darüber hinaus sollten die Behörden die Freilassung von Personen in Untersuchungshaft und von kranken oder alten Menschen sowie von Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen und Aktivist_innen in Betracht ziehen, die wegen der bloßen Ausübung ihrer Rechte inhaftiert sind. hier

STRAFLOSIGKEIT
Für die Menschenrechtsverletzungen und Missbräuche, die während und nach den Wahlen 2010 von Anhängern des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo und Präsident Ouattara begangen wurden, herrschte Straffreiheit.
Das Jahr 2019 begann damit, dass der Internationale Strafgerichtshof Laurent Gbagbo, den ehemaligen Präsidenten der Côte d’Ivoire, und seinen Vertrauten Charles Blé Goudé in allen Anklagepunkten am 15. Januar freisprach. Ihnen wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt, die 2010 und 2011 verübt worden waren. Der IStGH ordnete ihre Freilassung an, nachdem die Richter festgestellt hatten, dass die Anklagebehörde nicht genügend Beweise vorgelegt hatte, um ihren Fall zweifelsfrei zu beweisen. Die Anklage legte im September gegen die Freisprüche Berufung ein.
Am 4. April 2019 beantragten Menschenrechtsorganisationen beim Obersten Gerichtshof, die Amnestieverordnung aufzuheben.
Trotzdem Abwesenheit von Blé Goudé wurde er im Dezember 2019 von einem Gericht in Abidjan wegen Mordes, Vergewaltigung und Folter zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Andere Ermittlungen und Gerichtsverfahren auf nationaler Ebene verzögerten sich aufgrund der Präsidialverordnung von 2018, die eine Amnestie für Verbrechen gewährt, die während der Wahlkrise 2010-2011 begangen wurden.
Am 22. April 2020 hatte der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker die Aussetzung des von der ivorischen Justiz gegen Guillaume Soro, den ehemaligen Präsidenten der Nationalversammlung, erlassenen Haftbefehls angeordnet und die vorläufige Freilassung seiner neunzehn Verwandten und Anhänger beantragt, die sich seit Ende Dezember 2019 in Untersuchungshaft befinden. hier

Amnesty International Report Côte d’Ivoire 2019

Amnesty International Report Afrika 2019

Aktuelle Beiträge zu Côte d’Ivoire

Stand: Juli 2020

3. März 2024