Guinea: Inhaftierte freigelassen, doch viele weitere seit der Präsidentschaftswahl in Haft

Prisoner’s hands on the bars in his cell door, Liberia, March 2011. Prison cells in Monrovia Central Prison have one small barred window on the door that opens onto a dark hallway, and one small window that looks outside.

In Guinea wurden 40 Personen, die im Zusammenhang mit Reden oder Aktivitäten rund um die Präsidentschaftswahl vom Oktober 2020 in Untersuchungshaft saßen, nach Einstellung ihres Verfahrens freigelassen und 57 weitere an das Gericht von Dixinn in der Hauptstadt Conakry verwiesen, wo ihr Urteil gefällt werden soll. Dies geht aus einem In einem Vorlagebeschluss vom 29.4.2021 hervor. Zudem wurden Mitte Juni vier Personen durch den Präsidenten begnadigt. Drei von ihnen hatten sich gegen eine dritte Amtszeit von Alpha Condé ausgesprochen.

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung im Hinblick auf die Verfahren gegen Personen, die rund um die Wahl inhaftiert wurden, und trägt zur Entspannung der Lage in der Zivilgesellschaft bei.

Die positiven Entwicklungen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Dutzende weitere Personen seit über sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzen, unter ihnen auch Oppositionelle und der pro-Demokratie-Aktivist Oumar Sylla, der willkürlich inhaftiert ist, nur weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machte.

Problematisch ist, dass für die an das Gericht von Dixinn verwiesenen Inhaftierten noch immer kein Verhandlungstermin anberaumt wurde. Zudem wurde den Inhaftierten zum Teil Besuch verwehrt und ihr Haftbefehl ist abgelaufen und wurde nicht erneuert, was eine Verletzung der Strafprozessordnung darstellt.

Oppositionelle stehen in Guinea weiterhin unter Druck und erhalten zum Teil Drohungen. So wurden dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden der Partei UFDG die Ausreise aus Guinea mehrfach untersagt und der Pass des Vorsitzenden wurde ohne rechtliche Grundlage von den Behörden konfisziert. Ein UFDG-Unterstützer in Guinea-Bissau erhielt zudem mehrfach Morddrohungen von einem Mitarbeiter der guineischen Botschaft und einer Person, die dem Konsul des Landes nahesteht.

Oumar Sylla muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden und für alle Inhaftierten muss ein faires Verfahren in angemessener Frist gewährleistet werden. Zudem muss das Recht auf freie Meinungsäußerung für alle Menschen in Guinea gewahrt werden.

Hier findet ihr eine Pressemitteilung mit weiterführenden Informationen und hier könnt ihr euch weiterhin für Oumar Sylla einsetzen.