Das ghanaische Parlament hat am 25. Juli in einer wegweisenden Entscheidung für die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt. Ziel der Abstimmung ist es, die Todesstrafe endgültig aus dem dem Gesetz von 1960 über strafbare Handlungen und andere Verbrechen und dem Gesetz von 1962 über die Streitkräfte zu streichen. Die parlamentarische Entscheidung kann damit als lang überfälliger Meilenstein zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe gewertet werden. Die nun ausstehende notwendige Unterzeichnung durch den Präsidenten wird dabei als reine Formsache angesehen und ist in den kommenden Monaten zu erwarten.
Bereits seit 30 Jahren wurde in Ghana niemand mehr hingerichtet, allerdings bleibt die Todesstrafe auch nach der absehbaren Gesetzesänderung weiterhin in den Artikeln 3, 19, 72 und 94 der derzeit gültigen ghanaischen Verfassung von 1992 verankert. Eine entsprechende Änderung der Verfassung bleibt damit weiter notwendig, um die finale Abschaffung der Todesstrafe zu verwirklichen und damit rechtsstaatliche Garantien im Land weiter zu fördern.
Amnesty International fordert die ghanaische Regierung auf, einen entsprechenden Änderungsantrag auf den Weg zu bringen, da nur so internationale rechtliche Standards vollständig umgesetzt werden können!
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