In Guinea wurden bei einer friedlichen Demonstration drei Journalist*innen verletzt, als die Polizei die Demonstration gewaltsam auflöste. Zudem wurden bei der Versammlung 13 Journalist*innen willkürlich festgenommen und angeklagt, an einer nicht genehmigten öffentlichen Versammlung teilgenommen zu haben.
Zum Hintergrund: Bereits im Mai 2022 hat die Übergangsregierung beschlossen, jede Form von Versammlung zu verbieten. Dieses Verbot verletzt internationale menschenrechtliche Verpflichtungen des Landes.
Seit dem 17.5.23 wird der Zugang zu sozialen Netzwerken und Internetseiten eingeschränkt, nachdem guineische Zivilgesellschaft für diesen Tag zu einer Versammlung aufgerufen hatte. Der Minister für Post, Telekommunikation und Digitalwirtschaft, Ousmane Gaoual Diallo, begründete dies mit technischen Problemen an einem Unterseekabel. Presseorganisationen kündigten daraufhin an, alle Aktivitäten der Übergangsregierung bis zur Aufhebung der Beschränkungen zu boykottieren und weitere Protestaktionen durchzuführen.
Seit dem 15. August ist die Informationsseite Guinéematin.com nicht zugänglich, ohne dass es dafür eine Erklärung gibt. Der Minister gab an, nicht für die Internet-Blockade verantwortlich zu sein, ohne weitere Erklärungen liefern zu können.
Am 16. Oktober organisierten Medienschaffende eine Demonstration, um die Aufhebung der Internetsperren zu fordern. Diese wurde von Sicherheitskräften mit Gewalt aufgelöst. Dabei wurden drei Journalist*innen verletzt. So wurde Mariama Bhoye Barry am Ellenbogen von einer Tränengasgranate getroffen, die direkt auf sie geschossen wurde. Der Einsatz von Tränengas war in diesem Fall weder notwendig noch verhältnismäßig. Er darf nur erfolgen, wenn von Demonstrierenden Gewalt gegen andere Personen ausgeübt wird. Außerdem dürfen Tränengasgranaten niemals direkt auf Personen gerichtet werden.
Ibrahima Foulamory Bah wurde von den Sicherheitskräften geschlagen, als er sich zwischen sie und Mariama Bhoye Barry stellen wollte. Nach eigenen Angaben verlor er das Bewusstsein, als ihn ein Polizist in den Nacken schlug. Dadurch erlitt er einen Bruch eines Halsknochens, der vier Wochen lang ruhiggestellt werden musste.
Eine dritte Journalistin, Ibrahima Foulamory Bah, wurde ebenfalls durch einen Schlag auf den Hals verletzt und gewaltsam von Sicherheitskräften in ein Fahrzeug verbracht. Durch ihre Verletzungen war sie mehrere Wochen arbeitsunfähig.
Minister Gaoual Diallo sagte zu den Vorfällen, bei einem Polizeieinsatz könne es immer zu leichten Verletzungen kommen. Diese Aussage deutet darauf hin, dass Sicherheitskräfte für den Einsatz von exzessiver Gewalt zur Unterdrückung friedlicher Demonstrationen nicht zur Verantwortung gezogen werden und für sie Straffreiheit gilt, was eine Verletzung der Menschenrechte darstellt.
Bei der Demonstration wurden zudem 13 Journalist*innen, unter ihnen der Generalsekretär der guineischen Journalist*innen-Gewerkschaft SPPG, für einen Tag festgenommen und anschließend der Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung angeklagt. Während der acht Stunden, für die sie festgehalten wurden, hatten die drei verletzten Journalist*innen, die sich auch unter ihnen befanden, keinerlei Zugang zu medizinischer Versorgung, obwohl sie mehrfach darum baten.
Amnesty fordert von die Übergangsregierung in Guinea auf.
– die Anklage gegen die Journalist*innen fallenzulassen, die lediglich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben,
– die Fälle von exzessiver Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen,
– die Meinungsfreiheit im Land zu wahren und die Versammlungsfreiheit wieder herzustellen.
Die vollständigen Pressmitteilungen zu diesem Thema findet ihr hier und hier auf Französisch.