Der ghanaische Präsident hat zum Beginn dieser Woche angekündigt, dass er die geplanten Gesetze zur Abschaffung der Todesstrafe sowie der Kriminalisierung von Hexenverfolgungen so nicht unterzeichnen wird. Als Grund für seine Entscheidung gibt er verfassungsrechtliche Bedenken an, die die Art und Weise der Einbringung der Gesetze betreffen. Die Gesetze seien in Form eines sogenannte Private Members Bills, also durch einzelne Parlamentarier eingebracht worden und damit nicht im Auftrag des Präsidenten. Dies sei so wohl nicht mit Artikel 108 der ghanaischen Verfassung von 1992 vereinbar.
Amnesty International fordert den ghanaischen Präsidenten auf, die geäußerten rechtlichen Bedenken unverzüglich aus dem Weg zu räumen und die notwendigen Gesetze erneut und ordnungsgemäß einzubringen, sodass die Abschaffung der Todesstrafe sowie der Schutz vor Hexenverfolgung wie geplant durchgesetzt werden kann.
Wir fordern den ghanaischen Präsidenten darüber hinaus auf, die Todesstrafe auch endgültig aus der Verfassung zu streichen und somit internationalen Menschenrechtsstandards gerecht zu werden.
Hintergrund
Das ghanaische Parlament hat am 25. Juli in einer wegweisenden Entscheidung für die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt. Ziel der Abstimmung ist es, die Todesstrafe endgültig aus dem dem Gesetz von 1960 über strafbare Handlungen und andere Verbrechen und dem Gesetz von 1962 über die Streitkräfte zu streichen. Die Unterschrift des Präsidenten galt bis dato als reine Formsache.
Das ghanaische Parlament hatte ebenfalls für ein Gesetz gestimmt, welches Opfer vor sogenannten Hexenkraft Anschuldigungen und Verfolgungen schützt. In Ghana sind vorrangig Frauen in ländlichen Regionen derartigen Anschuldigungen ausgesetzt, mit teilst dramatischen psychischen und physischen Folgen für die Betroffenen.
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