MALI: Autor Étienne Fakaba Sissoko willkürlich inhaftiert

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Am 20. Mai wurde Étienne Fakaba Sissoko, ein malischer Wirtschaftswissenschaftler und Universitätsprofessor, wegen Verleumdung, Schädigung des Ansehens des Staates und Verbreitung von Falschmeldungen für schuldig befunden. Er wurde zu zwei Jahren Haft, davon ein Jahr auf Bewährung, und einer Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen CFA-Francs (etwa 4.500 Euro) verurteilt. Er war am 25. März festgenommen worden, nachdem er ein Buch veröffentlicht und darin mutmaßliche Propaganda in der öffentlichen Informationskampagne der malischen Regierung angeprangert hatte. Seine willkürliche Inhaftierung verstößt gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Étienne Fakaba Sissoko muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Am 25. März nahm die Polizei den Universitätsprofessor, Wirtschaftswissenschaftler, Aktivisten und Autor Étienne Fakaba Sissoko in seinem Haus in Bamako fest. Zwei Tage darauf, am 27. März, wurde er wegen „Schädigung der Reputation des Staates“, „Verleumdung“ und „Verbreitung von Falschmeldungen, die die öffentliche Ordnung stören“ angeklagt. Die Anklagen stehen im Zusammenhang mit seinem im Dezember 2023 erschienenen Buch
Propagande, agitation, harcèlement: La communication gouvernementale pendant la transition au Mali, in dem er Kritik an den Militärbehörden in Mali übt. In seiner Gerichtsverhandlung am 6. Mai verteidigte Étienne Fakaba Sissoko sein Werk, das sich seiner Meinung nach auf Fakten und Expertenanalysen stützt. Der Staatsanwalt der Einheit zur Bekämpfung der Internetkriminalität soll den Tonfall des Buches kritisiert haben.

Am 20. Mai wurde Professor Étienne Fakaba Sissoko zu zwei Jahren Gefängnis, davon ein Jahr auf Bewährung, und einer Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen CFA-Francs (etwa 4.500 Euro) verurteilt. Amnesty International ist der Ansicht, dass Étienne Fakaba Sissoko allein wegen seines Aktivismus und seiner Kritik an der Regierung verurteilt wurde, was gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sind willkürlich und verstoßen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, zu deren Vertragsstaaten Mali gehört. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In den vergangenen Jahren wurde der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft in Mali stetig kleiner. Dies zeigt sich vor allem an Verstößen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu dem auch die Pressefreiheit und das Recht auf Information gehören, sowie gegen die Vereinigungsfreiheit. Mali wird seit 2021 von Militärs regiert, die 2020 nach Protesten die demokratisch gewählte Regierung von Präsident Keita ablösten und im Mai 2021 nach Unstimmigkeiten die zivilen Übergangsbehörden entmachteten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird durch das Gesetz Nr. 2019-056 über die Bestrafung von
Internetkriminalität gefährdet. In den Paragrafen 20 und 21 dieses Gesetzes werden die Urheber*innen von „Drohungen“ oder „Beleidigungen“ mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren und/oder Geldstrafen von einer bis zu 10 Millionen CFA-Francs (etwa 15.000 Euro) belegt, ohne dass genau definiert wird, was diese Straftatbestände ausmacht. Führende Oppositionelle, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die öffentlich ihre Ablehnung der Entscheidungen der Übergangsbehörden zum Ausdruck gebracht haben, werden seit 2022 willkürlich festgenommen, inhaftiert und strafrechtlich verfolgt.

Mehr Informationen zu der Urgent Action inklusive Möglichkeiten sich einzusetzen gibt es hier.