Mali: Verurteilung von Al Hassan durch den IStGH verschafft den Opfern ein gewisses Maß an Gerechtigkeit

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Samira Daoud, Regionaldirektorin von Amnesty International für West- und Zentralafrika, reagierte auf die Entscheidung der Strafkammer X des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Al Hassan Ag Abdoul Aziz für einige der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verurteilen, die er in Timbuktu, Mali, begangen haben soll:

“Dieses Urteil ist eine berechtigte Rechtfertigung für viele Opfer der Übernahme von Timbuktu durch Ansar Dine, auf die nach Ansicht der Kammer Folter und andere grausame Behandlungen, einschließlich öffentlicher Auspeitschungen der Bevölkerung, folgten. Unzählige Mädchen und Frauen, die von Vergewaltigung, sexueller Sklaverei und anderer konfliktbedingter sexueller Gewalt durch die Islamische Polizei gequält wurden, werden jedoch eine große Enttäuschung erleben. Die Kammer bestätigte, dass diese Verbrechen stattgefunden haben, aber nicht, dass Al Hassan dafür strafrechtlich verantwortlich ist. Der Fall Al Hassan war auch der erste Fall, in dem Verfolgung aufgrund des Geschlechts vor dem IStGH verhandelt wurde. Für die Opfer dieser Verbrechen ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir unsere Anstrengungen verdoppeln, um ihnen Gerechtigkeit zu verschaffen, da das gestrige Urteil ihre Hoffnungen schmälert.

Wir fordern den Ankläger des IStGH daher auf, seine Bemühungen fortzusetzen, um den zahllosen Opfern und Überlebenden der Herrschaft von Ansar Dine in Nordmali und des anhaltenden Konflikts im ganzen Land Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Eine umfassende Untersuchung der von allen Konfliktparteien seit 2012 begangenen Verstöße muss nun dringend folgen.”

Al Hassan ag Abdoul Aziz wurde 2019 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Folter, Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei und andere unmenschliche Handlungen im Zusammenhang mit der Übernahme der nördlichen Regionen Malis durch die bewaffneten Gruppen Ansar Eddine / Al-Qaida im Islamischen Maghreb (AQIM) zwischen dem 1. April 2012 und dem 28. Januar 2013 angeklagt.

Am 27.06.2024 wurde er wegen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Folter, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen – und der Kriegsverbrechen – Folter, Verletzung der persönlichen Würde, Verstümmelung, grausame Behandlung und Verurteilung ohne vorheriges Urteil eines ordentlichen Gerichts – verurteilt. Von den Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei und Zwangsheirat sowie dem Kriegsverbrechen des Angriffs auf geschützte Objekte wurde Al Hassan freigesprochen.

Das Gericht stellte fest, dass Al Hassan ein ranghohes Mitglied der Islamischen Polizei war. Er stellte sich dem IStGH wenige Tage, nachdem im März 2018 ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war. Sein Prozess begann im Juli 2020. Das Urteil für die Anklagepunkte, aufgrund derer Al Hassan verurteilt wurde, wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Dies ist die zweite Entscheidung des IStGH im Zusammenhang mit dem Konflikt in Mali nach der Verurteilung von Ahmad Al Faqi Al-Mahdi im Jahr 2016 wegen vorsätzlicher Angriffe auf religiöse Gebäude und historische Monumente in Timbuktu im Jahr 2012. Dieser Fall war der erste vor dem IStGH, bei dem es um die Zerstörung von Kulturgütern ging.