Als Reaktion auf die Nachricht, dass Burkina Faso, Mali und Niger ihren Austritt aus dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angekündigt haben, erklärte Marceau Sivieude, Regionaldirektor von Amnesty International für West- und Zentralafrika:
„Die Ankündigungen von Burkina Faso, Mali und Niger, aus dem IStGH auszutreten, sind ein Affront gegen die Opfer und Überlebenden der schwersten Verbrechen und gegen alle Menschen, die in diesen Ländern und weltweit gegen Straflosigkeit kämpfen.
„Ein Austritt aus dem Römischen Statut hätte keinerlei Auswirkungen auf die laufenden Ermittlungen des IStGH in Mali oder auf die fortbestehenden Verpflichtungen des Staates gegenüber dem Gerichtshof. Sobald ein Austritt jedoch wirksam wird, würde dies die Aussichten der Opfer und Überlebenden künftiger Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord aus diesen Sahel-Ländern erheblich beeinträchtigen, vor dem IStGH Gerechtigkeit zu erlangen, wenn sie in ihrem Heimatland keine Gerechtigkeit finden können. Alle Mitgliedstaaten des IStGH müssen Mali, Burkina Faso und Niger dringend auffordern, ihre erklärten Absichten, aus dem Römischen Statut auszutreten, noch einmal zu überdenken.“, erklärte Marceau Sivieude, Amnesty International´s Regionaldirektor für West- und Zentralafrika.
„Wenn diese drei Länder echte Bedenken hinsichtlich der Selektivität des IStGH haben, sollten sie diese als Mitgliedstaaten des IStGH im Rahmen eines Dialogs und einer konstruktiven Zusammenarbeit innerhalb der Versammlung der Vertragsstaaten zur Sprache bringen. Ein Austritt wird nicht dazu beitragen, die Bedenken auszuräumen, sondern nur die Aussicht auf Gerechtigkeit für die Opfer und den ihnen durch das Römische Statut gewährten Schutz zunichte machen.
Alle ICC-Mitgliedstaaten müssen Mali, Burkina Faso und Niger dringend auffordern, ihre erklärten Absichten, aus dem Römischen Statut auszutreten, noch einmal zu überdenken.“
Hintergrund
Das Verfahren und die Auswirkungen eines Austritts aus dem Römischen Statut sind in Artikel 127 des Römischen Statuts geregelt. Der Austritt wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim UN-Vertragsbüro in New York wirksam. Derzeit sind 125 Staaten Vertragsparteien des Römischen Statuts zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs.
Der Austritt Malis hat keine Auswirkungen auf die laufenden Ermittlungen des IStGH zur Lage in Mali oder auf die Verpflichtungen Malis gegenüber dem Gerichtshof, einschließlich der Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei diesen Ermittlungen, die sich auf alle seit Januar 2012 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Austritts auf dem Gebiet Malis begangenen Verbrechen erstrecken. Derzeit gibt es keine öffentlichen Ermittlungen des IStGH in Niger oder Burkina Faso.