Burkina Faso/Mali/Niger: Der Austritt aus dem Römischen Statut zementiert die Straflosigkeit

Als Reaktion auf die Entscheidung von Burkina Faso, Mali und Niger, formelle Kündigungserklärungen zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs einzureichen, erklärte Marceau Sivieude, Regionaldirektor von Amnesty International für West- und Zentralafrika:

„Diese Entscheidung der Regierungen von Burkina Faso, Mali und Niger droht Tausenden von Opfern die Möglichkeit auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu verwehren. Seit mehr als einem Jahrzehnt dokumentiert Amnesty International völkerrechtswidrige Verbrechen, die während Konflikten in jedem dieser Länder an Zivilisten begangen wurden. Viele dieser Verbrechen könnten in die Zuständigkeit des IStGH fallen.

Amnesty International hat diese Regierungen zudem wiederholt aufgefordert, ihre Justizsysteme zu stärken, damit sie alle schweren Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht untersuchen, strafrechtlich verfolgen und in fairen Verfahren verhandeln können. Dennoch herrscht weiterhin Straflosigkeit.

Der Austritt aus dem IStGH kommt einem kopflosen Rückzug dieser Regierungen von ihren völkerrechtlichen und justiziellen Verpflichtungen gleich. Er wird zudem das Leben der Zivilbevölkerung weiter gefährden und die Straflosigkeit für Verbrechen nach dem Völkerrecht weiter verfestigen.“

Hintergrund

Im September 2025 kündigten die Regierungen von Burkina Faso, Mali und Niger ihre Absicht an, aus dem Römischen Statut des IStGH auszutreten. Zwischen dem 18. und 24. Juni 2026 hinterlegten die drei Staaten ihre formellen Austrittserklärungen aus dem Römischen Statut beim Generalsekretär der Vereinten Nationen; der Austritt trat ein Jahr nach dem Datum der Notifizierung in Kraft.

In den letzten zehn Jahren führten Konflikte zwischen den Streitkräften von Burkina Faso, Mali und Niger sowie verschiedenen bewaffneten Gruppen zu zahlreichen Opfern unter der Zivilbevölkerung. Die drei Länder werden nach einer Reihe von Staatsstreichen zwischen 2020 und 2023 von Militärregimes geführt.

Die Lage in Mali wird seit 2013 vom IStGH untersucht, und der Austritt aus dem Römischen Statut wird keine der vom Gerichtshof derzeit behandelten Angelegenheiten beeinträchtigen, selbst wenn der Austritt am 23. Juni 2027 in Kraft tritt. Die Lage in Burkina Faso und im Niger ist derzeit nicht Gegenstand einer öffentlichen Untersuchung durch den IStGH.