Westafrikanische Staaten müssen sich weigern sich an der Abschiebung in Drittstaaten durch die USA mitschuldig zu machen

Von Marceau Sivieude, Regionaldirektor von Amnesty International für West- und Zentralafrika, und Tigere Chagutah, Regionaldirektor von Amnesty International für Ost- und Südafrika

Am 12. Juni wurde eine Gruppe von 17 Personen – darunter Türk*innen, Afghan*innen und Iraner*innen – gewaltsam aus den Vereinigten Staaten abgeschoben und nach Bangui in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) geflogen, einem Land, zu dem sie keinerlei Verbindungen haben und dessen Sprache sie nicht sprechen. Laut „Third Country Deportation Watch“ war allen bis auf eine dieser Personen in den USA Schutz vor einer zwangsweisen Rückführung in ihr Heimatland gewährt worden. Dennoch drohte ihnen nach ihrer Ankunft in Bangui genau diese Rückführung in ihr Herkunftsland – ein Verstoß gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung.

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 100 Menschen von Beamten der US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) in Flugzeuge gesetzt und in Drittländer in Afrika abgeschoben. Diese unmenschliche, rechtswidrige Politik verstößt nicht nur gegen die Garantien eines ordnungsgemäßen Verfahrens, auf die Einzelpersonen vor einer Abschiebung Anspruch haben, sondern setzt sie auch Menschenrechtsverletzungen in dem Land aus, in das sie überstellt werden.

Die Zentralafrikanische Republik ist eines von 13 Ländern in Subsahara-Afrika, von denen bekannt ist, dass sie ein Abkommen über die Abschiebung in Drittstaaten mit den USA unterzeichnet haben – und reiht sich damit in die Liste von Burundi, Kamerun, Kap Verde, der Demokratischen Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eswatini, Ghana, Liberia, Ruanda, Sierra Leone, dem Südsudan und Uganda ein. Diese Abkommen mit Drittstaaten ermöglichen es der US-Regierung, Personen, die sie aus ihrem Hoheitsgebiet entfernen will, abzuschieben – sogar und einschließlich derer, die sich mitten in einem Einwanderungsverfahren befinden und denen rechtlicher Schutz gewährt wurde, der ihre Rückführung in ihr Herkunftsland aufgrund der dort bestehenden Foltergefahr verhindert.

Racial Profiling

Diese schädlichen Abschiebungen sind der Höhepunkt der grausamen und rassistischen Anti-Einwanderungspolitik der Trump-Regierung, die weiterhin Angst unter Migranten und anderen schutzbedürftigen Personen sowie unter rassistisch diskriminierten Gemeinschaften verbreitet, denen aufgrund von rassistischem Profiling Verhaftungen drohen. Mehr als 10 Menschen wurden bei Einsätzen von ICE-Beamten erschossen, Tausende von Migranten und Asylsuchenden – darunter auch Kinder – wurden unter erbärmlichen Bedingungen ohne angemessene sanitäre Einrichtungen und medizinische Versorgung inhaftiert. Seit Januar 2025 sind über 50 Menschen in Haft gestorben. Die Betroffenen sehen sich zudem mit enormen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie gegen die gegen sie erlassenen Abschiebungsanordnungen vorgehen wollen. Viele wurden sogar zwangsweise abgeschoben, während ihre Fälle noch von einem Gericht geprüft wurden.

Diejenigen, die unter Verletzung ihrer Rechte in afrikanische Länder abgeschoben werden, erleiden im Aufnahmeland weitere Menschenrechtsverletzungen. Ihnen wird in Gefängnissen, Hotels, Flughäfen und an anderen Orten die Freiheit entzogen, wie beispielsweise im Militärlager Bundase in Ghana, wo im September 2025 elf Personen etwa zwei Wochen lang unter schlechten Bedingungen festgehalten wurden, bevor sie gewaltsam nach Togo überstellt wurden.

In vielen von Amnesty International dokumentierten Fällen haben Menschen, die in afrikanische Länder abgeschoben werden, keinen Zugang zu unabhängiger rechtlicher Vertretung. In Eswatini wurde vier der ersten aus den USA abgeschobenen Personen neun Monate lang der persönliche Zugang zu einem lokalen Anwalt verwehrt, bis der Oberste Gerichtshof eine Anordnung bestätigte, die die Behörden dazu verpflichtete, diesen Zugang zu gewähren. Im Südsudan wurden Menschen fast ein Jahr lang willkürlich an einem unbekannten Ort festgehalten, ohne physischen Zugang zu ihren Anwälten. In Kamerun wurde ein Anwalt, der abgeschobene Personen vertreten wollte, willkürlich festgenommen. In einigen dokumentierten Fällen, wie beispielsweise in Sierra Leone, können abgeschobene Personen keinen Asylantrag stellen. In anderen Fällen sind sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung möglicherweise Gefahren ausgesetzt, in Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe steht. Es mangelt an Transparenz und einem ordnungsgemäßen Verfahren bei der Bearbeitung ihrer Fälle und den Entscheidungen, die dazu führen können, dass sie in die Gefahr ihres Herkunftslandes zurückgeschickt werden.

Hinter verschlossenen Türen unterzeichnete Abkommen

Diese Menschenrechtsverletzungen sind auf die Geheimhaltung rund um Abkommen mit Drittstaaten zurückzuführen, die hinter verschlossenen Türen unterzeichnet und in der Regel nicht vollständig veröffentlicht werden. In einigen Fällen, darunter Ghana und Sierra Leone, wurden diese Abkommen nicht von den nationalen Parlamenten geprüft. In einem am 13. Februar veröffentlichten Bericht erklärten US-Senatoren, dass mehr als 32 Millionen US-Dollar direkt an fünf Drittstaaten, von denen drei in Afrika liegen, als Gegenleistung für die Abschiebungen gezahlt worden seien.

Vom „Wall Street Journal“ zitierte diplomatische Quellen gaben an, dass die Unterzeichnung dieser Abkommen Teil der Gespräche über die Handelsbeziehungen zwischen den USA und afrikanischen Ländern war. Viele dieser Abkommen sind Teil umfassenderer politischer Verhandlungen, die durch ein asymmetrisches Machtverhältnis gekennzeichnet sind. So unterzeichneten beispielsweise Liberia, Ruanda und Uganda Abkommen über Abschiebungen in Drittstaaten und konnten sich dadurch US-Investitionen in ihren Gesundheitssektor sichern.

Diese Drittstaatenabkommen erscheinen umso beschämender und zynischer, als sie Teil einer US-Einwanderungspolitik sind, die Staatsangehörige aus Ländern südlich der Sahara diskriminiert. Im Dezember 2025 galte für Staatsangehörige aus 12 Ländern südlich der Sahara von insgesamt 39 betroffenen Ländern ein vollständiges Einreiseverbot in die USA, während für Staatsangehörige aus 14 Ländern ein teilweises Einreiseverbot galt – Einschränkungen und Hindernisse, die während der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 deutlich zutage traten.

Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker verabschiedete im November 2025 eine Resolution, in der sie die afrikanischen Staaten aufforderte, keine Migrationspartnerschaften einzugehen oder aufrechtzuerhalten, bei denen ein reales Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen besteht.

Afrikanische Staats- und Regierungschefs müssen sich gegen die rechtswidrigen „Drittstaabrückführungen“ der USA aussprechen, die diskriminierend sind und gegen die Menschenrechte verstoßen. Sie müssen zudem den Schutz der Rechte von Menschen gewährleisten, die in ihren Ländern zwangsweise abgeschoben werden, sowie von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten auf ihrem eigenen Staatsgebiet. Weder finanzielle Zuwendungen noch potenzieller Druck zur Unterzeichnung dieser Abkommen dürfen die Komplizenschaft afrikanischer Staaten mit der Politik der USA der „Drittstaabrückführungen“ rechtfertigen.