Aktuelle Situation
In Benin haben am 11.04.2021 Präsidentschaftswahlen stattgefunden, bei der Amtsinhaber Patrice Talon 86% der Stimmen erhalten hat. In den vergangenen Monaten kam es in Benin im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen vermehrt zu Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit. Seit Anfang dieses Jahres wurden Vorladungen, Verhaftungen und/oder Verurteilungen von mindestens zwölf Oppositionspolitiker_innen und Regierungskritiker_innen dokumentiert. Bei mehreren Personen wurde dieses Vorgehen auf das 2018 beschlossene Informationstechnologiegesetz gestützt.
Die größten Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte stellen immer noch die eingeschränkte Meinungs- und Pressefreiheit von Journalist_innen und exzessive Gewaltanwendung durch Polizeiangehörige sowie willkürliche Verhaftungen und außergerichtliche Hinrichtungen dar. Dies war vor allem im Vorfeld der Parlamentswahlen im April 2019 der Fall, als sich friedliche Proteste gegen den Ausschluss oppositioneller Parteien von den Wahlen bildeten.
Trotz soziopolitischer Spannungen im Vorfeld der Wahlen, verliefen die Parlamentswahlen im April 2015 friedlich. Aus den Wahlen ging die Partei des damaligen Präsidenten Thomas Boni Yayi, Forces cauris pour un Bénin Emergent (FCBE), als stärkste Kraft hervor. Nach mehrmaligem Verschieben der eigentlich für April 2013 vorgesehenen Kommunalwahlen, konnten auch diese Mitte 2015 abgehalten werden. Einen Bruch mit den alten Strukturen, die in Benin keinen wirtschaftlichen Fortschritt gebracht haben, brachten die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016, aus denen der wohlhabende Unternehmer Patrice Talon als Sieger hervorging, der seitdem das Land regiert.
Vorgehen gegen Demonstrant_innen
Die Regierung Benins geht immer wieder gegen Oppositionelle und Regierungskritiker_innen mit exzessiver Gewalt und einschüchternden Maßnahmen sowie willkürlichen Verhaftungen vor. Während friedlicher Demonstrationen, die in erster Linie durch die Opposition im Rahmen der Parlamentswahlen 2019 organisiert wurden, gingen Polizei und Militär mit Tränengas und Stöcken gegen Demonstrierende vor und trugen zudem Schusswaffen bei sich. In diesem Kontext kam es auch zu Verhaftungen mehrerer Personen, unter anderem auch politischer Führer wie Julien Agossou Bodé. Die zunehmende Kriminalisierung und Einschränkung friedlicher Proteste (auch auf Ebene des Strafgesetzes) stellt eine massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in dem Land dar.
Beschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit
Journalist_innen können in Benin nur eingeschränkt arbeiten. Die Regierung führte in den vergangenen Jahren sukzessive repressive Gesetze ein, die die Meinungsfreiheit massiv einschränkten. Kritik an der wirtschaftlichen Situation des Landes zog beispielsweise für die Journalisten Casimir Kpedjo (Zeitung “Nouvelle Ecomomie”) oder Ignace Sossou (Website beninwebtv.com) eine Anklage und ein Gerichtsverfahren nach sich. Neben hohen Strafen für das Veröffentlichen von solchen angeblich “falschen Nachrichten”, werden Menschenrechtsaktivist_innen, Journalist_innen und Blogger durch Internetabschaltungen in ihrer Meinungsäußerung beschnitten, wie es am Tag der Parlamentswahlen im April 2019 der Fall war.
Amnesty international erklärte am 31.3.2021 in einer Presseerklärung, dass die beninischen Behörden diejenigen schützen müssen, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und ihrem Versammlungsrecht Gebrauch machen, und allen verfolgten und inhaftierten Oppositionellen und kritischen Stimmen einen fairen Prozess garantieren müssen. Die Gefangenen müssen über den Grund für ihre Verhaftung informiert werden, Zugang zu ihren Anwälten haben und ihre Verteidigung vorbereiten können. Bei den im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen verfolgten Oppositionellen handelt es sich unter anderem um Bio Dramane Tidjani et Mamadou Tidjani, Mitglieder der Oppositionspartei „Les Démocrates (LD)“, die sich seit 1. März im Gefängnis in Akpro-Missérété im Südosten Bénins in Untersuchungshaft befinden. Sie wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und wegen Terrorismus beschuldigt, wie ihr Anwalt amnesty international erklärt hat. Ihm zufolge hat die Justiz diese Beschuldigungen nicht präzisiert. Rékiatou Madougou, Mitglied der Oppositionspartei LD, deren Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen durch die nationale unabhängige Wahlkommission abgelehnt wurde, ist seit 5. März im Gefängnis in Akpro-Missérété. Nach ihrer Festnahme am 3. März in Porto-Novo wurde sie durch das für die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten und Terrorismus zuständige Gericht (CRIET) wegen Finanzierung von Terrorismus angeklagt. Nach Auffassung ihrer Anwälte, die die entwürdigenden Haftbedingungen bestätigen, entbehrt die Anschuldigung jeder Grundlage. Ein anderer Kandidat, der von den Präsidentschaftswahlen ausgeschlossen wurde, Galiou Soglo, war am 5. Februar in der Gemeinde Calavi das Ziel eines möglichen Mordversuchs.
Bereits in den vorherigen Jahren nahm die Anzahl von Gerichtsverfahren gegen Journalisten zu. Im Juni 2014 verurteilte ein Gericht der ersten Instanz in Cotonou den Verlagsleiter der Zeitung L’Indépendant, John Akintola, wegen “Beleidigung des Staatsoberhaupts” zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe. In der Zeitung war ein Artikel über die möglicherweise unerlaubte Finanzierung von Auslandsreisen des Präsidenten erschienen. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Prudence Tessi, die Verfasserin des Artikels, wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Zeitung erhielt außerdem ein dreimonatiges Erscheinungsverbot. Zudem kam es zwischen 2016 und 2017 immer wieder zu Schließungen von Radio- und Fernsehstationen, die durch eine staatliche Behörde veranlasst wurden. In einem Fall wurde jedoch gerichtlich gegen die Schließung vorgegangen, was zu einer Strafzahlung der staatlichen Behörde führte.
Todesstrafe
Seit 1987 wird die Todesstrafe in Benin nicht mehr vollstreckt. Die Regierung Benins ratifizierte bereits 2012 das 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe und auch die Strafverfahrensordnung Benins sieht die Anwendung der Todesstrafe nicht vor. Im nationalen Strafgesetzbuch ist die Todesstrafe jedoch noch verankert und bis Anfang 2018 saßen noch 14 Personen im Todestrakt des Gefängnisses „Prison d’Akpro-Missérété“. Infolge der Bemühungen Amnestys und der Unterstützung zahlreicher Unterzeichner einer Petition wurden die Urteile 2018 in lebenslange Haftstrafen umgewandelt und die Haftbedingungen der Betroffenen massiv verbessert.
Unmenschliche Haftbedingungen
Die Hafteinrichtungen in Benin sind massiv überfüllt, wobei sich der Großteil der Insassen in Untersuchungshaft befindet. Die hygienischen und medizinischen Bedingungen sind unzureichend, sodass es zu psychischen und physischen Erkrankungen bis hin zum Tod kommt. Seit April 2017 erschwert das Justizministerium den Zugang von NGOs, religiösen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen zu den Gefängnissen.
Inhaftierung von Kindern
Einer Recherche der World Organization Against Torture (OMCT) und der NRO Solidarity for Children in Africa and the World (ESAM) zufolge, wird gegenüber Jugendlichen in Haft häufig psychische und physische Gewalt angewandt. Täter sind unter anderem Polizeiangehörige, Gefängnispersonal und andere Häftlinge. Zudem sind die jugendspezifischen Hafteinrichtungen häufig überfüllt und entsprechen nicht annähernd den internationalen Standards. Teilweise werden Jugendliche gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht.
Kinderrechte
Es ist keine Seltenheit in Benin, dass Kinder unter 14 Jahren in den verschiedensten Bereichen als Arbeitskräfte eingesetzt werden – zumeist im Agrarbereich oder auf den Märkten, man findet sie jedoch auch in Minen, Steinbrüchen und auf Baustellen. Mädchen von gerade einmal 7 Jahren arbeiten als Haushälterinnen. Nicht alle diese Arbeitsverhältnisse sind dabei freiwillig. Auch der Kinderhandel innerhalb und außerhalb des Landes ist in diesem Zusammenhang weit verbreitet.
Trotz eines gesetzlichen Verbots von Vermählungen unter 18 Jahren werden jedes Jahr Tausende Mädchen unter 18 und sogar unter 15 Jahren zwangsverheiratet. In der Praxis existieren bisher keine Schutzmechanismen zur Prävention und für viele junge Mädchen bedeutet das, dass sie ihr Recht auf Bildung nicht mehr wahrnehmen können.
Mit der Einführung eines „Code de l’enfant“ hat Benin die Kinderrechte auch auf gesetzlicher Ebene verankert, es mangelt jedoch bisher an einer Implementierung, die den Schutz von Kindern auf praktischer Ebene garantiert.
Situation von LGBTI
Homosexuelle Orientierungen und Handlungen werden in Benin nicht strafrechtlich verfolgt, gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind vor dem Gesetz legal. Es mangelt jedoch an einem Antidiskriminierungsgesetz, das die Betroffenen vor Übergriffen schützt. Zur Situation von LGBTI in Benin ist sehr wenig bekannt, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Personen Diskriminierung und Stigmatisierungen ausgesetzt sind. Es ist zu vermuten, dass vor allem die katholische Kirche homophobe Handlungen bestärkt und Homosexuelle sowie Transsexuelle marginalisiert. Aus Angst davor, von der eigenen Familie verstoßen zu werden, halten die meisten LGBTI ihre sexuelle Orientierung geheim.
Amnesty Report 2018 zur Menschenrechtslage in Benin
Amnesty Report 2017 zur Menschenrechtslage in Benin
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