Mauretanien

Hintergrund

Das Land ist eine ehemalige französische Kolonie, es wurde 1960 unabhängig. Auffallend ist der Bevölkerungsmix: Die Beidanen, das ist die einen arabischen Dialekt sprechende Elite, genannt auch die Weißen Mauren (45%), dann die Haratinen (30%), ehemalige schwarze Sklaven, genannt auch die Schwarzen Mauren, sowie Angehörige schwarzer Ethnien (25%) im Süden des Landes, an der Grenze zum Senegal. Nach wie vor sind die Beidanen in Politik, Beamtenschaft und Militär überrepräsentiert. Bei Bewerbungen scheitern viele Afro-Mauretanier an den geforderten Arabischkentnissen, dies gilt ebenfalls für das Eintragen in Wählerlisten und Anträgen für soziale Leistungen.
Ende der 1980er Jahre wurden Zehntausende Afro-Mauretanier über diese Grenze vertrieben, z.T. leben sie dort heute noch in Flüchtlingslagern. Vielfach wurde das freiwerdende Land mit Unterstützung der Behörden von Mauren übernommen. Mauretanien hat ca. 4,3 Millionen Einwohner.
Mauretanien ist ein Durchgangsland für viele Migranten aus dem ganzen Subsahara-Afrika auf dem Land- oder Seeweg nach Europa. Die Hafenstation Nouadhibou mit seinen Flüchtlings- und Internierungslagern spielt da eine bedeutende Rolle, das Land arbeitet seit 2006 eng mit den spanischen Behörden zusammen. Es gibt routinemässig gemeinsame Patrouillen zu Wasser und zu Land, z.B. im Rahmen der „Seahorse“-Operationen – als Gegenleistung für Entwicklungshilfe und Trainingsmaßnahmen für die mauretanische Polizei. Die EU und Frankreich unterstützen diese Maßnahmen, seit 2015 greifen die schärferen Grenzkontrollen und führen zu mehr Abschiebungen. Diese gemeinsamen Aktionen der Behörden fußen nicht auf völkerrechtlich verbindlichen Verträgen, bewegen sich also in einer juristischen Grauzone. Abschiebungen nach Mali oder in den Senegal erfolgen in aller Regel ohne juristische Prüfung. – Aufgrund der bürgerkriegsartigen Zustände in Mali befinden sich auch ca.15000 Flüchtlinge von dort in Mauretanien, häufig sind sie arabischstämmig oder Tuareg.
Einheiten von Al-Kaida sind in Mauretanien präsent – die Regierung arbeitet mit den USA zu ihrer Bekämpfung zusammen. Etliche Entführungen von Ausländern gehen auf das Konto von Al-Kaida. Seit 2014 gehört das Land, zusammen mit dem Tschad, Mali, Niger und Burkina Faso dem „G5 Sahel“ an – einer Koalition zur Bekämpfung von islamischem Terrorismus und organisierte Kriminalität. Sitz dieser Organisation ist Nouakchott. Westliche Staaten, wie Frankreich und die BRD, aber auch die Vereinigten Emirate unterstützen sie – finanziell und logistisch, aber auch durch Training von Militär und Polizei.
Innenpolitisch ist die mauretanische Regierung stolz darauf, dass es keine nennenswerten islamistischen Aktivitäten gibt. Z.B. werden Imame angehalten, mäßigend in den Predigten auf die Menschen einzuwirken. Ein Dialog mit islamistischen Häftlingen im Gefängnis seit 2010 führte zu Freilassungen. Allerdings wird die Regierung verdächtigt, im Ausland durchaus Aktivitäten von Al Kaida bzw. AQIM zu unterstützen. Es existiert mit Tawassoul, eine gemässigt islamistische Partei. Ihr Führer, Jemil Ould Mansour war unter Ex-Präsident Taya im Gefängnis.
Die Sklaverei im Land ist z.T. heute noch eine gängige Praxis, offiziell ist sie drei Mal abgeschafft worden. NGOs, z.B. IRA Mauritanie oder SOS Esclaves, wenden sich gegen die Sklaverei, die in den Weiten des dünnbesiedelten Landes verborgen scheint – beschönigend spricht man von captifs oder von „Hausleuten“, die Religion wird benutzt, um die Sklaverei zu rechtfertigen. Schätzungen zufolge sind 40-50000 Menschen versklavt. Zwar wurde das Strafrecht zur Ahndung der Sklaverei 2007 und 2015 verschärft. Doch sind die Gerichte in der Regel nicht hilfreich und spielen auf Zeit. Bislang wurde ein einziger Sklavenbesitzer im Jahre 2011 verurteilt. Er mußte nur einen kleinen Teil seiner Gefängnisstrafe absitzen. Die Gesetze werden kaum beachtet. Das ursprünglich zugunsten von versklavten Menschen 2018 eingeführte Antidiskriminierungsgesetz wird in der Realität gegen NGOs verwendet, die sich für diese Menschen einsetzen, z.B. gegen IRA Mauritanie wegen angeblichen Rassismus.
2013 richtete die Regierung nach einem Verfassungzusatz im Jahr zuvor die nationale Behörde Tadamoun ein, um „die Folgen einer beklagenswerten Praxis, die ein Parenthese in der Geschichte des Landes darstellt“ zu bekämpfen.
Vor der Küste sowie im Norden des Landes, u.a. nahe Chinguitti, wurden vor ca. 10 Jahren erhebliche Ölverkommen, erschlossen und verschaffen dem Land einen Boom.
Regiert wurde Mauretanien lange Jahre von autoritären Militärherrschern. Auch der gegenwärtige Präsident Mohamed Ould Abdel AZIZ kam August 2008 durch einen Militärputsch an die Macht. Allerdings wurden die Wahlen von 2009, die Aziz bestätigten, von ausländischen Beobachtern als fair bezeichnet, die Oppositonsparteien hingegen sprachen von Fälschungen und Wahlbetrug. 2013 verteidigte die Partei von Aziz Union pour la République ihre Mehrheit bei den Parlamentswahlen – die meisten Oppositionsparteien boykottierten die Wahlen. Bei den Wahlen von September 2018 konsolidierte die Regierungspartei mit 89 von 157 Parlamentssitzen ihre Mehrheit, Tawassoul (s.oben) errang 14 Parlamentsmandate.
Nach einem Verfassungsreferendum wurde im August 2017 der Senat abgeschafft. Ein Senator, der sich öffentlich dagegen aussprach, wurde in Haft genommen.
Die Bundesregierung hat im September 2016 mit Mauretanien ein vier Milliarden Euro schweres Abkommen zur Zusammenarbeit in Umweltfragen und Menschenrechten geschlossen. Seit 2009 wird der Aufbau von Polizeistrukturen mit Mitteln der GIZ bzw. vom Auswärtigen Amt und der EU unterstützt.

Menschenrechtssituation

2017 wurde mehreren US-NGOs, aber auch Amnesty International, die Einreise verweigert. Sie wollten Menschenrechtsfragen und die Situation der Sklaverei recherchieren. Der Bericht der UNO über Folter vom März 2017 fiel etwas weniger kritisch aus als seine Vorläufer. Doch wird die Praxis weiterhin als „häufig“ bezeichnet, insbesondere während der Polizeivorhaft – zur Erpressung von Geständnissen.

Straflosigkeit und Haft
Obwohl in der letzten Zeit immer mal wieder Verfahren gegen Angehörige der Sicherheitskräfte eingeleitet worden sind, bleiben Beamte, die Häftlinge, auch Frauen, misshandeln oder foltern, sie ohne Rechtsgrundlage festhalten, meist ungeschoren. Die hygienischen Zustände in den Gefängnissen sind auch für afrikanische Verhältnisse schlecht, z.B. werden zwei Todesfälle in Haft aus dem Jahr 2012 gemeldet. Allerdings gehen die Behörden manchmal internationalen Protesten nach und wechseln das verantwortliche Personal aus. Die Behörden tun sich schwer mit der administrativen Erfassung von Gefangenen, so dass sie z.T. monatelang nach der Verbüßung ihrer Strafen weiterhin im Gefängnis bleiben. Einige Fälle wurden Amnesty International mit Namen bekannt. Im Mai 2011 waren 14 Gefangene, die wegen terroristischer Akte verurteilt worden waren, aus dem Zentralgefängnis von Nouakchott nach Salah Eddine,einem zunächst unbekannten Ort im wüstenhaften Norden Mauretaniens verlegt worden. Ein Mann starb im Juni 2014 in Haft. Die Regierung verwies auf Sicherheitserwägungen und verweigerte Auskunft über ihren Aufenthaltsort – dies im Gegensatz zu internationalen Verträgen, die das Land unterzeichnet hat. Offenbar hat es im Jahr 2012 einmal einen Besuch eines Vertreters vom Internationalen Roten Kreuz gegeben. 13 der Gefangenen wurden im Mai und Juli 2014 in ein Gefängnis in Nouakchott verlegt.

Im April 2012 wurden 11 Mitarbeiter von IRA Mauritanie festgenommen, nachdem sie gegen islamische Schriften, die die Sklaverei rechtfertigen, protestiert hatten. Auch gegen den Präsidenten der Organisation, Biram Ould Abeid, einen ehemaligen Präsidentschaftskandidaten, mehrfach bereits in der Vergangenheit verhaftet, wurde wegen Häresie Anklage erhoben. Die Inhaftierten kamen nach vier Monaten frei – in Erwartung ihres Prozesses. Biram Ould Abeid hingegen wurde am 10.Dezember 2013 mit einem UNO-Menschenpreis für seine Arbeit ausgezeichnet. Sein Fall wurde in einer Petition u.a. von der NGO AVAAZ aufgegriffen. Im Januar 2015 ist Abeid, zusammen mit zwei anderen Männern, wegen Landfriedensbruch und Zugehörigkeit zu einer illegalen Vereinigung vom Gericht in Rosso zu zwei Jahren Gefängnis in der Haftanstalt von Aleg verurteilt worden. Seit August 2015 hat sich der Gesundheitszustand von Biram Abeid verschlechtert – bislang haben die Behörden abgelehnt, ihn zum Zentralkrankenhaus nach Nouakchott transportieren zu lassen. Erst im Mai 2016 gewann Abeid das zweite Berufungsverfahren gegen sein Urteil und wurde auf freien Fuß gesetzt – u.a. wegen der weltweiten Mobilisierung der Anti-Sklaverei Plattform WalkFree.org. Insgesamt wurde er seit 2011 drei Mal inhaftiert. Während des Wahlkampfs im August 2018 wurde Biram Abeid abermals – ohne Haftbefehl – in Untersuchungshaft genommen. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe einen Journalisten bedroht. Wenige Tage später wurde ein führendes IRA-Mitglied; Abdellahi el Housein Mesoud, ebenfalls verhaftet. Bei den Wahlen vom September 2018 wurde Biram Abeid bereits im ersten Wahlgang erneut für die panarabische Partei ASSAWAB ins Parlament gewählt, jedoch erst Ende Dezember 2018 freigelassen.

Ende Juni/Anfang Juli 2016, nahmen die Behörden Demonstrationen in Ksar, einem Armenviertel am Rand der Hauptstadt Nouakchott, zum Anlass, um 9 Anti-Sklaverei-Aktivisten von IRA Mauritanie, in Haft zu nehmen. Zu ihnen gehören Amadou Tijane Diop, einer der Vizepräsidenten der Organisation, und Hahmady Lebouss, ihr Kommunikations-Koordinator. Beide waren hingegen nicht bei der Organisation der Demonstrationen beteiligt. Im August 2016 wurden die neun und vier weitere Anti-Sklaverei-Aktivisten zu Gefängnisstrafen zwischen 3 und 15 Jahren verurteilt. Mitte November 2016 hat dann ein Berufungsgericht die Strafen gegen drei Verurteilte aufgehoben und die Freilassung von sieben weiteren Männern angeordnet, die ihre Strafen bereits abgebüßt hatten, trotzdem aber als vorbestraft gelten. Ab Februar 2017 verblieben nur noch Abdallahi Maatalla Seck and Moussa Ould Bilal Biram, führende Mitglieder einer Stadtteilinitiative Sebkha (= Vorort von Nouakchott), in Haft. Sie wurden in das Bir-Moghrein-Gefängnis, 1100 km entfernt von ihren Familien und Rechtsbeiständen, ganz im Norden des Norden verlegt. Erst im Juli 2018 kamen sie nach Verbüßung ihrer Strafe auf Bewährung frei.

2012 wurden mindestens 17 Urteile nach fragwürdigen Gerichtsverfahren wegen terroristischer Aktivitäten gefällt, darunter waren drei Todesstrafen. Im Rahmen des Menschenrechtsscreening des Landes durch den UN-Menschenrechtsausschuss (UPR) verabschiedete Mauretanien im August 2015 Gesetze gegen den Gebrauch von Folter und Inhaftierung an geheimen Orten. Eine Behörde zur Inspizierung von Gefängnissen wurde geschaffen. Auch internationale Menschenrechtsabkommen waren in den letzten Jahren ratifiziert werden. Dessenungeachtet bleibt z.B. das Verschwinden von drei zum Tode verurteilten Männern im Februar 2015 aus einem Gefängnis weiterhin ungeklärt.

Im April 2017 wurde Oumou Kane, Vorsitzende der Jugendorganisation AMAM, wegen der Organisation einer friedlichen Demonstration in Nouakchott zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Todesstrafe
Seit 1987 wurden in Mauretanien keine Todesstrafen mehr vollstreckt.
Der Blogger 33jährige Mohammed Mkhaitir wurde im Dezember 2014 nach einem Jahr in Untersuchungshaft wegen „Abtrünnigkeit vom Islam“ zum Tode verurteilt – das erste Mal, dass solch ein Urteil in Mauretanien verhängt worden ist. Auch er hatte religiöse Interpretationen zur Rechtfertigung der Sklaverei kritisiert. Das Gericht in Nouadhibou ließ keine Milde walten, obwohl Mkhaitir Reue zeigte, milderte jedoch die Anklage in “Unglaube” ab – ein Tatbestand, der lediglich mit Gefängnisstrafen geahndet wird. Das Urteil lautete dann im November 2017 auch auf eine zweijährige Gefängnisstrafe, die im Grunde nach Anrechnung der Untersuchungshaft, als verbüßt angesehen werden muss. Dennoch kam der Blogger nicht frei, Besuche darf er nicht empfangen.
In diesem Zusammenhang muss wohl die Einführung der Todesstrafe für blasphemische Reden und Taten sowie Renegatentum durch das Parlament im April 2018 gesehen werden

Gerichtswesen
Das Justizsektor ist stark abhängig von der Exekutive, Gerichtspersonal ist oft sehr schlecht ausgebildet. Es wird auch Druck von mächtigen Familienclans ausgeübt. Vor Gericht sind insbesondere Frauen häufig Opfer von Diskriminierung – aufgrund ihres Geschlechts und Kastenzugehörigkeit.

Freiheit der Medien
Diese Freiheit ist weitgehend verwirklicht. Die beiden Tageszeitungen und die meisten Radiostationen gehören jedoch der Regierung, allerdings gibt es eine Reihe unabhängiger Radiostationen. Aus dem Jahr 2012 werden Angriffe auf Journalisten in 9 Fällen berichtet. Es gibt keine Beschränkungen für den Gebrauch des Internets, das jedoch von nur ca. 5% der Bevölkerung genutzt wird.

Demonstrationsfreiheit
Die Behörden haben 2012 mehrere studentische und andere Demonstrationen in der Hauptstadt Nouakchott mit harter Hand niedergeschlagen. Mehrmals wurden Dutzende Personen ohne richterlichen Befehl festgenommen und z.T. erst nach Wochen freigelassen. Im Juni 2016 wurde ein Gesetz zur Einschränkung der Vereinigungsfreiheit trotz Protesten im Land durchdie parlamentarischen Gremien gepeitscht.
2016 setzte sich die Menschenrechtsverteidigerin Mekfoula Brahim für den Mohammed Mkhaitir (s.oben) ein: Die Quittung war eine beispiellose Rufmordkampagne gegen sie in den Sozialen Medien.

Weibliche Genitalverstümmlung (FGM)
Diese Praxis existiert weiterhin bei allen ethnischen Gruppen: Man geht von drei Viertel der Frauen aus. Die Regierung und NGOs kämpfen gegen FGM, ein Gesetz zur Kriminalisierung der Praxis ist in Vorbereitung. Eine Fatwa gegen FGM wurde 2011 von mauretanischen Imams ausgesprochen.

Berichte zu Mauretanien

Aktueller Bericht vom März 2018: Mauritania: “A sword hanging over our heads”: The repression of activists speaking out against discrimination and slavery in Mauritania sowie Zusammenfassung auf deutsch

Amnesty Report 2018 zur Menschenrechtslage in Mauretanien

Amnesty Report 2017 zur Menschenrechtslage in Mauretanien

 

Aktuelle Beiträge zu Mauretanien

5. März 2024