Aktuelles zu Covid-19
Infolge steigender Infektions- und Sterbezahlen rief der Präsident im April 2020 den Gesundheitsnotstand für 3 Monate aus. Im ganzen Land herrscht eine nächtliche Ausgangssperre, die Städte Lomé, Kpalimé, Sokodé und Tsevie sind abgeriegelt und auch auf den Überlandstraßen werden strikte Kontrollen durchgeführt. Die Schulen im Land sind geschlossen und das kulturelle Leben eingeschränkt. Versammlungen und das Betreten der Strände ist derzeit untersagt. Aufgrund des gewaltsamen Vorgehens der Sicherheitskräfte in den vergangenen Jahren besteht das Risiko, dass die Ausgangsbeschränkungen auch derzeit mit unverhältnismäßiger Gewalt durchgesetzt werden. Zudem leiden auch die Gefangenen in den Haftanstalten unter der derzeitigen Situation. Die Überbelegung in den togoischen Gefängnissen sowie die mangelnde medizinische Versorgung stellt eine Bedrohung der Gesundheit der Inhaftierten dar und der Zugang zu einem Rechtsbeistand wird durch weitreichende Besuchsverbote eingeschränkt. Als ein kleines positives Signal kann es gewertet werden, dass am 1. April über 1000 politische Gefangene freigelassen wurden, um der Überbelegung entgegenzuwirken. Am 12. Mai machten Inhaftierte des Gefängnis in Lomé in einem Aufstand auf die desaströsen Zustände aufmerksam.
Geschichte
Das kleine westafrikanische Land am Golf von Guinea erlangte 1960 seine Unabhängigkeit von der Kolonialmacht Frankreich. 1967 übernahm Eyadema Gnassingbé „provisorisch“ die Macht, um die Ordnung im Land nach der Abspaltung von Frankreich wiederherzustellen. Er regierte das Land bis zu seinem Tod im Jahr 2005. Obwohl Anfang der 90er Jahre erste Schritte hin zu Demokratisierung und einem Mehrparteiensystem unternommen wurden, kam das autoritäre Regime Eyademas kaum ins Wanken. Nach Jahrzehnten der Diktatur und Unterdrückung hofften die Menschen auf eine Wende mit der Machtübernahme seines Sohnes Faure Gnassingbé. Während der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2005 starben jedoch fast 500 Menschen im Rahmen der politischen Unruhen. Unter internationalem Druck setzte ein Demokratisierungsprozess ein und 2007 fanden zum ersten Mal freie Parlamentswahlen statt, zu denen verschiedene Oppositionsparteien zugelassen wurden. Trotz dieser kleinen Fortschritte kommt es auch heute immer wieder zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen in Togo und die togoische Bevölkerung leidet unter der gravierenden Armut und fehlender medizinischer Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten. Neben einem generellen Anstieg der Lebenshaltungskosten, sind in den letzten Jahren außerdem die Preise importierter Produkte enorm gestiegen und somit werden diese Güter zum Luxus für einige wenige Togoer. Nach und nach steigt zwar das Interesse an Investitionen von Seiten internationaler Unternehmen, doch vor allem viele Jugendliche finden immer noch keinen Arbeitsplatz.
Aktuelle Situation
Bereits seit 2015 im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, vermehrt jedoch seit dem Sommer 2017 gehen die Menschen trotz massiver Repressionen auf die Straße und fordern den Rücktritt des Präsidenten sowie eine Begrenzung der Amtszeit auf zwei Amtsperioden. Die Regierung schränkt wiederholt das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit massiv ein und die Sicherheitskräfte gehen mit unverhältnismäßiger Gewalt auch gegen friedliche Demonstrant_innen vor. Auch im Jahr 2018, vor allem im Vorfeld der Parlamentswahlen am 20. Dezember, rief die Opposition (die C14 ist eine Vereinigung verschiedener Oppositionsparteien) immer wieder zu Demonstrationen auf. Diese Demonstrationen wurden zu einem großen Teil verboten und/oder gewaltsam von Polizei und Sicherheitskräften niedergeschlagen. Die Opposition rief zum Wahlboykott auf, da sie der Regierung Manipulationen bei der Wählerregistrierung vorwarf. Zahlreiche Oppositionsparteien stellten sich nicht zur Wahl, woraufhin die Regierungspartei von Präsident Gnassingbé eine eindeutige Mehrheit erreichte. Am 30. Juni 2019 fanden dann die lange geforderten Kommunalwahlen unter Beteiligung der Opposition statt. Aus diesen ging die regierende Partei des Präsidenten als stärkste Kraft hervor.
Im Oktober und November 2016 wurde die Menschenrechtslage in Togo im Rahmen des UPR-Verfahrens durch den UN-Menschenrechtsrat überprüft.
Ein neues Gesetz vom März 2016 befähigt den togoischen Präsidenten zur Ernennung der Mitglieder der Nationalen Menschenrechtskommission und unterminiert damit die Unabhängigkeit der Kommission.
Haftbedingungen
In vielen Hafteinrichtungen Togos herrschen derart harte Bedingungen, dass von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gesprochen werden muss. Die Haftzentren sind massiv überbelegt, es befinden sich Berichten zufolge fast doppelt so viele Häftlinge, als es die Kapazitäten zulassen würden, in den Einrichtungen. 80% von ihnen sind Untersuchungshäftlinge. Die hygienischen Bedingungen sind miserabel und es mangelt an einer angemessenen medizinischen Versorgung. Berichten zufolge sterben durch diese Zustände viele Menschen – in den Jahren 2012 bis 2016 wurden mindestens 180 Todesfälle in den Hafteinrichtungen registriert.
Folter und andere Misshandlungen
Togo hat die Antifolterkonvention bereits 1987 ratifiziert, es mangelt jedoch an einer angemessenen Implementierung in das nationale Strafgesetzbuch des Staates. Im neuen Strafgesetzbuch vom November 2015 findet sich zwar eine Definition für den Begriff „Folter“, diese entspricht jedoch nicht der Antifolter-Konvention der Vereinten Nationen und verhindert, dass staatliche Organe für Foltervorwürfe zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Präventionsmechanismus zur Verhütung von Folter und Untersuchung von Folterfällen ist zudem innerhalb der Nationalen Menschenrechtskommission angesiedelt, deren Unabhängigkeit als fragwürdig einzustufen ist.
Sicherheitskräfte foltern Untersuchungshäftlinge, um von ihnen “Geständnisse” zu erpressen und sie dazu zu bringen, andere Angeklagte zu beschuldigen. Opfer berichteten vor allem von Schlägen, Schlafentzug, Einzelhaft, Waterboarding und Scheinhinrichtungen in den ersten Tagen der Haft. Inhaftierten wird zudem der Zugang zu medizinischer Behandlung und teilweise zu Nahrungsmitteln und Wasser verwehrt.
Etwa 20 Personen, darunter der Generalsekretär der Parti National Panafricain (PNP), der am 19. und 20. August 2017 im Rahmen von Demonstrationen festgenommen wurde, wurden während ihrer Festnahme und in Gewahrsam des SRI (Service de recherches et d’investigation) misshandelt.
Der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of West African States – ECOWAS) entschied im Juli 2013, dass der togoische Staat sich im Falle mehrerer Männer die im September 2011 wegen der Beteiligung an einem Putschversuch verurteilt worden waren, der Folter schuldig gemacht habe, und ordnete eine Entschädigung der Opfer an. Unter diesen Männern befand sich auch Kpatcha Gnassingbé, der Halbbruder des Präsidenten*. Die togoische Regierung wies diese Vorwürfe nicht zurück und entschädigte die Opfer teilweise, die Täter wurden jedoch bisher keiner Ermittlung oder strafrechtlichen Verfolgung unterzogen. Auch im Fall des ehemaligen Verwaltungsministers Pascal Bodjona bezeichnete der Gerichtshof der ECOWAS die Inhaftierung als willkürlich.
* Nachdem die Inhaftierung von Kpatcha Gnassingbé und seinen angeblichen Mittätern von der UN-Generalversammlung in einem Bericht von 2014 als willkürlich bezeichnet wurde und die Foltervorwürfe sich verhärteten, wurde Kpatcha Gnassingbé Anfang 2015 freigesprochen und ein Teil der Entschädigungszahlungen an die Männer wurde ausgezahlt – im März 2016 saßen sie jedoch weiterhin im Gefängnis.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Arbeit von Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen massiv ein.
Am 7. Dezember 2018 verabschiedete die Nationalversammlung von Togo ein Gesetz zur Cybersicherheit, das die Meinungsfreiheit erheblich einschränkt. Unter anderem wird die Veröffentlichung falscher Informationen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren unter Strafe gestellt. Das Gesetz enthält auch vage Bestimmungen zu Terrorismus und Verrat, die eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren nach sich ziehen und leicht gegen Whistleblower und andere Personen missbraucht werden können, die über Menschenrechtsverletzungen berichten. Das Gesetz räumt der Polizei auch zusätzliche Befugnisse ein, insbesondere in Bezug auf die Überwachung von Kommunikations- oder IT-Geräten ohne angemessene gerichtliche Kontrolle.
Im September 2017 kam es im Rahmen der Proteste zu insgesamt zwei Internet-Abschaltungen von neun Tagen, wodurch die Organisation weiterer Proteste unterbunden werden sollte, wobei jedoch auch die Arbeit von Medienschaffenden und Menschenrechtsaktivist_innen behindert wurde. Gemeinsam mit sechs anderes NGOs hat Amnesty International Togo 2018 eine Klage vor dem Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft eingereicht – mit Erfolg. Im Juni 2020 verurteilte der Gerichtshof das Vorgehen der togoischen Regierung und stufte es als Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ein. Dies ist ein wichtiges Signal und nimmt die togoische Regierung auch in die Pflicht, auf gesetzlicher Ebene dafür zu sorgen, dass es nicht erneut zu einer Beschneidung dieser grundlegenden Rechte kommt.
Durch eine Revision des Strafgesetzbuches im Jahr 2015 wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung gesetzlich noch stärker eingeschränkt: demzufolge zieht bereits die Veröffentlichung von „falschen Nachrichten“ eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren nach sich. Immer wieder werden Radio- und Fernsehstationen geschlossen unter dem Vorwurf der Veröffentlichung falscher Informationen oder Lizenzverletzungen. Weiterhin nahmen Sicherheitskräfte Journalisten ins Visier, die gegen die Regierung gerichtete Protestmärsche filmten, fotografierten oder über diese berichteten. Sie behaupteten, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um eine Gefährdung der Sicherheit zu verhindern und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
Exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstranten und Einschränkung der Versammlungsfreiheit
In den letzten Jahren gehen immer mehr Menschen auf die Straße, um ihre Rechte einzufordern – sei es, um gegen die prekären Lebensverhältnisse zu demonstrieren, für das Recht auf Bildung oder um eine Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten zu fordern. Die togoischen Behörden beschnitten die Rechte auf Versammlungsfreiheit, indem sie MenschenrechtsverteidigerInnen bedrohten und Demonstrationen verboten. Die Genehmigung von Demonstrationen unterliegt gemäß dem Gesetz Nr. 2011-010 strengen Restriktionen, wie etwa einem Demonstrationsverbot vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr. Die Teilnahme oder Organisation an nicht genehmigten Demonstrationen kann nach dem neuen Strafgesetzbuch Gefängnisstrafen bis zu 5 Jahren nach sich ziehen. Berichten zufolge gehen Sicherheitskräfte auch gegen friedliche Demonstrant_innen vermehrt mit scharfen Geschützen, Tränengas, Wasserwerfern und Schlagstöcken vor – wobei auch unbeteiligte Personen zu Opfern werden. Während und nach den Protesten kam es in den letzten Jahren vermehrt zu unverhältnismäßiger Gewalt, rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen unmenschlichen Behandlungen gegen Demonstrant_innen. Über 200 Demonstrant_innen wurden inhaftiert und mindestens 60 zu mehr als 60 Monaten Gefängnis verurteilt. Im April 2019 wurden beispielsweise mehrere Angehörige der Oppositionspartei PNP (Parti National Panafricain) festgenommen, die als Organisatoren der Demonstrationen am 13. April identifiziert wurden. Mehrere Tote waren zudem vor allem infolge von Demonstrationen im Vorfeld der Parlamentswahlen im Dezember 2018 zu beklagen, so auch ein 12-jähriger Junge in Togblékopé 5 km nördlich der Hauptstadt Lomé. Bereits im September 2017 dokumentierte Amnesty International den Fall eines 14-jährigen Jungen, der infolge eines Schusses während einer Demonstration in Bafilo zu Tode kam. Die Verantwortlichen wurden in den seltensten Fällen strafrechtlich verfolgt oder überhaupt Untersuchungen eingeleitet.
Einzelfall (siehe Aktionen): Der Fall des 14-jährigen Rachad Maman, der während der Proteste im September 2017 getötet wurde, steht für die weit verbreitete Straflosigkeit im Land und zeigt, dass Polizist_innen und Sicherheitskräfte nur selten strafrechtlich verfolgt und für begangene Menschenrechtsverletzungen verurteilt werden.
Straflosigkeit
Im April 2013 veröffentlichte die TJRC (Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung) ihren ersten Bericht über die politisch motivierte Gewalt in Togo von 1958 bis 2005. Sie hatte dazu Opfer und mutmaßliche Täter angehört. Der Präsident bat im Namen des Staates um Vergebung, und die Behörden verpflichteten sich, Maßnahmen zur Versöhnung durchzuführen und die Opfer zu entschädigen. Bisher wurden noch keine konkreten Schritte eingeleitet und auch gegen die Verantwortlichen für den Tod von 500 Menschen im Rahmen der politischen Unruhen 2005 wurden bisher keine Maßnahmen ergriffen. Auch im Fall der Gewaltanwendung gegen Demonstranten und der Foltervorwürfe in den Haftzentren innerhalb der vergangenen Jahre sind bisher keine Fortschritte in der Strafverfolgung zu verzeichnen. Obwohl der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) den togoischen Staat im Falle der Folterungen an Kpatcha Gnassingbé und seinen Mitinhaftierten bereits 2013 für schuldig befunden hat, wurde bisher noch niemand wegen der Vorwürfe vor Gericht gebracht.
Auch aktuell herrscht ein ausgeprägtes Klima der Straflosigkeit – v.a. Polizei- und Sicherheitskräfte haben kaum strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten, wenn sie gewaltsam gegen Inhaftierte oder Demonstrant_innen vorgehen.
Situation von LGBTI
Gleichgeschlechtliche Aktivitäten sind in Togo nach dem Strafgesetzbuch nicht legal und werden mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und einer Geldstrafe geahndet. Es existieren keine Antidiskriminierungsstrategien, um die Betroffenen vor homophoben Handlungen zu schützen. Auch in der togoischen Gesellschaft wird dieses Thema sehr kontrovers diskutiert. Nichtregierungsorganisationen berichten von Stigmatisierung durch die eigene Familie und die religiöse Gemeinschaft, wenn die sexuelle Orientierung bekannt wird. Die togoische Polizei geht gnadenlos vor allem gegen Homosexuelle (Touristen und Togoer) vor. In den Hafteinrichtungen werden Homosexuelle häufig Opfer von Vergewaltigungen und Erpressungen. Maßnahmen zum Schutz von LGBTI lehnte Togo im Rahmen des UPR-Verfahrens explizit ab.
Verschwindenlassen
Im Juli 2014 stimmte die Nationalversammlung der Ratifizierung der Konvention gegen Verschwindenlassen zu.
Todesstrafe
Die Todesstrafe wurde 2009 per Beschluss in Togo abgeschafft.
Berichte zu Togo
Amnesty Report 2018 zur Menschenrechtslage in Togo
Amnesty Report 2017 zur Menschenrechtslage in Togo
Aktuelle Beiträge zu Togo